Knapp drei Jahre nach dem verheerenden Einsturz der Eissporthalle von Bad Reichenhall mit 15 Toten hat das Landgericht Traunstein den Konstrukteur des Hallendachs zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Große Strafkammer hielt den 68-Jährigen nach 28 Verhandlungstagen der fahrlässigen Tötung für schuldig. Der Bauingenieur hatte vor Gericht zugegeben, die riesigen Dachträger wesentlich höher als genehmigt geplant zu haben. Der Architekt, der teils die Bauaufsicht hatte, und ein Gutachter wurden hingegen freigesprochen. Am 2. Januar 2006 waren beim Einsturz der Eislaufhalle zwölf Kinder und Jugendliche sowie drei Mütter ums Leben gekommen.
Chronologie
1973: Die Eissporthalle wird fertiggestellt. 2003: Bei einer Begutachtung werden trotz sichtbarer Wasserflecken vorhandene Schäden am Dach nicht erkannt.
2. Januar 2006: Nach heftigen Schneefällen brechen gegen 16 Uhr die Träger ein. Das tonnenschwere Dach stürzt über rund 50 Freizeitsportlern zusammen. 15 Menschen kommen ums Leben.
20. Juli 2006: Die Staatsanwaltschaft teilt nach langwierigen Untersuchungen mit, dass massive Mängel bei Planung und Bau zum Einsturz geführt haben. Es werden Ermittlungen gegen acht Verantwortliche eingeleitet.
24. April 2007: Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen fünf Verantwortliche, gegen einen wird das Verfahren kurz darauf eingestellt - aus gesundheitlichen Gründen.
28. Januar 2008: Vor dem Landgericht Traunstein beginnt der Strafprozess wegen fahrlässiger Tötung in 15 und fahrlässiger Körperverletzung in sechs Fällen gegen zwei Architekten und zwei Bauingenieure. Das Verfahren gegen einen erkrankten 71-jährigen Ex- Beamten der Stadt wird abgetrennt, er wartet noch auf seinen Prozess.
6. November 2008: Die Staatsanwaltschaft hält die drei Angeklagten für schuldig und fordert Bewährungsstrafen beziehungsweise eine hohe Geldbuße.
10. November 2008: Die Verteidiger fordern Freisprüche. Nicht die Angeklagten hätten sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht, sondern Beamte im Rathaus.
18. November 2008: Das Landgericht Traunstein verurteilt den Konstrukteur des Hallendachs zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Der Architekt und ein Gutachter werden freigesprochen.
Unmittelbar nach dem Urteilsspruch kündigte der Verteidiger des Konstrukteurs an, Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe einzulegen. Auch die Staatsanwaltschaft prüft, nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe die nächste Instanz anzurufen. Der Konstrukteur des Daches für die in den 1970er Jahren errichtete Halle hat nach Überzeugung des Gerichts zwei Planungs- und einen Überwachungsfehler begangen.
Erstens habe der Bauingenieur eine falsche statische Berechnung des Daches erstellt. "Dieser schwere Fehler führte zur Überbewertung der Tragfähigkeit der Dachträger", sagte der Vorsitzende Richter Karl Niedermeier. Zweitens habe der Angeklagte die Höhe der Dachbalken statt der genehmigten 1,20 Meter mit tatsächlich 2,87 Metern erheblich überschritten und damit "massiv gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen". Und drittens hätte er die beteiligten Baufirmen bei der Montage der Balkenteile kontrollieren müssen.
Dem angeklagten Architekten konnte in dem fast zehnmonatigen Verfahren dagegen keine Schuld nachgewiesen werden. Der heute 64-Jährige habe bei Errichtung der Halle nicht wie von der Staatsanwaltschaft behauptet, die Funktion des örtlichen Bauleiters gehabt. Auch musste er sich nach Überzeugung des Gerichts nicht um das Vorliegen der Prüfstatik kümmern. Das Fehlen dieses wichtigen Dokumentes spielte in dem Prozess eine zentrale Rolle. Der Architekt wurde daher vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen.
Überraschend sprach das Gericht auch den Gutachter frei, der noch drei Jahre vor dem Einsturz der Halle dem Gebäude einen guten Zustand bescheinigt hatte. Vernehmungen von Zeugen aus der Reichenhaller Stadtverwaltung hätten ergeben, dass der 55-Jährige kein Standsicherheitsgutachten, sondern lediglich eine Kostenschätzung für eine Gebäudesanierung habe abgeben sollen, so Niedermeier. Dass er eine exakte Untersuchung der maroden Dachträger unterlassen habe, sei nicht ursächlich für den Einsturz der Eissporthalle gewesen.
Staatsanwalt forderte 54.000 Euro Geldbuße
Die Staatsanwaltschaft hatte die drei Angeklagten der fahrlässigen Tötung für überführt angesehen. Sie hatte Bewährungsstrafen von eineinhalb Jahren für den Konstrukteur und von einem Jahr für den Gutachter sowie eine Geldstrafe in Höhe von 54.000 Euro für den Architekten gefordert. Die Verteidiger hatten dagegen ausnahmslos auf Freisprüche plädiert.
Mehrfach war in dem Prozess von den Verteidigern, aber auch von Nebenklägern der Vorwurf an die Adresse der Staatsanwälte erhoben worden, dass auch Verantwortliche der Stadtverwaltung hätten auf der Anklagebank sitzen müssen. Gegen den einzigen angeklagten Beamten im Rathaus war das Verfahren aus gesundheitlichen Gründen zu Prozessbeginn abgetrennt worden. Es ist fraglich, ob der inzwischen 72 Jahre alte Ex-Hochbauamtsleiter je vor Gericht stehen wird.
Unterschiedlich wurden die Urteile bei den Angehörigen der Opfer aufgenommen. Während sich die überwiegende Mehrheit enttäuscht über die Freisprüche äußerte, sprach Robert Schromm, der bei der Katastrophe seine Frau verlor, von einem "großen Sieg". Die Schuldabwälzungsstrategie der Stadt Bad Reichenhall habe versagt.