97-jährige Irmgard F. Mord-Beihilfe in 10.000 Fällen: Frühere KZ-Sekretärin zu zwei Jahren Bewährung nach Jugendstrafrecht verurteilt

Ehemalige KZ-Sekretärin: 97-Jährige zu Bewährungsstrafe verurteilt
Die Angeklagte Irmgard F. sitzt zu Beginn im Sitzungssaal des Landgerichts Itzehoe.
© Marcus Brandt / AFP
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STORY: Die Jugendkammer des Landgerichts im schleswig-holsteinischen Itzehoe verurteilte am Dienstag die frühere Sekretärin im NS-Konzentrationslager Stutthof zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Das Gericht sah die Beihilfe zum Mord in tausenden Fällen als erwiesen an. Die heute 97-jährige Frau hatte als Stenotypistin für den Kommandanten des Konzentrationslagers gearbeitet. Ihre Tätigkeit fand in den Jahren 1943 bis 1945 statt. Zu Beginn war sie 18 Jahre alt. Die Strafe entspricht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte hingegen einen Freispruch gefordert und argumentiert: Man habe nicht zweifelsfrei nachweisen können, dass die Frau von den systematischen Tötungen in dem Lager gewusst habe. In dem Konzentrationslager bei Danzig hielt die SS während des Zweiten Weltkriegs mehr als 100.000 Menschen unter extremen Bedingungen gefangen, darunter waren auch viele Juden. Nach Erkenntnissen von Historikern sollen dort rund 65.000 Menschen ums Leben gekommen sein.
In mehr als 10.000 Fällen wird der früheren KZ-Sekretärin Irmgard F. Beihilfe zum Mord vorgeworfen. Nun ist die 97-jährige in Schleswig-Holstein zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Das Landgericht im schleswig-holsteinischen Itzehoe hat eine frühere Sekretärin des NS-Konzentrationslagers (KZ) Stutthof zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sprach die inzwischen 97-jährige Irmgard F. am Dienstag der Beihilfe zum Mord in tausenden Fällen schuldig. F. hatte laut Anklage in den Jahren 1943 bis 1945 als Stenotypistin für den Kommandanten im KZ Stutthof gearbeitet, sie war damals zwischen 18 und 19 Jahre alt.

Deshalb fand das Verfahren gegen sie vor einer Jugendkammer statt. Diese folgte mit ihrem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Angeklagte Irmgard F. erklärt, es "tue ihr leid, was geschehen sei"

Die beiden Verteidiger hatten hingegen einen Freispruch für ihre Mandantin gefordert. Sie begründeten dies damit, dass nicht zweifelsfrei habe nachgewiesen werden können, dass F. von den systematischen Tötungen im Lager gewusst habe. Die 97-Jährige hatte in ihrem sogenannten letzten Wort erklärt, es "tue ihr leid, was geschehen sei und sie bereue, dass sie zu der Zeit gerade in Stutthof gewesen sei".

Im Lager Stutthof bei Danzig hatte die SS während des Zweiten Weltkriegs mehr als hunderttausend Menschen unter erbärmlichen Bedingungen gefangen gehalten, darunter viele Juden. Etwa 65.000 starben nach Erkenntnissen von Historikern. Das Lager war berüchtigt für die absichtlich völlig unzureichende Versorgung der Gefangenen. Die meisten Menschen starben an Seuchen, Entkräftung und Misshandlung. Es gab jedoch auch eine Gaskammer und eine Genickschussanlage.

DPA · AFP
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