EuGH: Flucht mit Sorgeberechtigten keine Beihilfe zu unerlaubter Einreise
Flüchtlinge, die mit minderjährigen Schutzbefohlenen in die Europäische Union einreisen, dürfen nicht wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise belangt werden. Das EU-Recht stehe an dieser Stelle über anderslautenden nationalen Regelungen, teilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil mit. Im vorliegenden Fall war im August 2019 eine Frau mit ihrer Tochter und ihrer Nichte nach Bologna in Italien geflogen. (Az. C‑460/23)