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Strafrechtler zur Sterbehilfe-Debatte "Der Staat darf niemanden zwingen zu leben"

Strafrechtler Reinhard Merkel
Die Mehrheit im Bundestag will die Beihilfe zum Suizid verbieten. Strafrechtler Reinhard Merkel ist der Meinung, dass der Staat niemandem aufzwingen kann zu leben.
© Picture Alliance
Der Bundestag diskutiert über die Gesetzgebung zur Beihilfe zum Suizid, eine Mehrheit will sie wohl verbieten. Strafrechtler Reinhard Merkel findet das unmoralisch.

Herr Merkel, sollte ein Staat definieren, wie viel Schmerz und Leid ein Mensch ertragen muss, bevor er sich das Leben nehmen darf?

Nein. Das geht den Staat nichts an. Er muss Leben schützen, darf aber den Einzelnen nicht zwingen, gegen dessen Willen weiterzuleben.

Strafrechtler Reinhard Merkel
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Zur Person

Kaum ein Rechtswissenschaftler mischt sich so oft in die Politik ein wie Reinhard Merkel. Der 65-Jährige kritisierte den Nato-Einsatz in Libyen und debattiert über Embryonalforschung und Kopftuchstreit. Seit 2012 sitzt er im Deutschen Ethikrat. Als Strafrechtsprofessor und Rechtsphilosoph an der Uni Hamburg inszeniert er seine Vorlesungen als Denksport. Früher suchte er den Wettkampf im Wasser: Mit 18 Jahren startete er als Schwimmer bei den Olympischen Spielen in Mexiko.

Kann es dann überhaupt ein Unrecht sein, dass ein Mensch einem anderen beim Sterben hilft?

Sofern der Sterbewillige selbstbestimmt handelt und einen ernsthaften Wunsch hat, sein Leben zu beenden: nein. Denn es gibt keine rechtliche Pflicht zum Leben. So etwas wäre verfassungswidrig. Moralisch mag man, je nach ethischer Orientierung, den Suizid für verwerflich halten. Juristisch kann er kein Unrecht sein.

Dennoch zeichnet sich im Bundestag eine Mehrheit ab, die organisierte Hilfe zum Suizid bestrafen will - einige fordern bis zu fünf Jahre Haft. Sie protestieren mit 140 anderen Strafrechtsprofessoren dagegen.

Ja. Bislang ignorieren die Parlamentarier leider, dass die große Mehrheit der zuständigen Wissenschaftler sagt: Das geht nicht, was ihr da vorhabt. Ihr missbraucht das Strafrecht, um etwas zu bekämpfen, das ihr als öffentliches Ärgernis empfindet. Das ist nicht zulässig. Da der Staat seine Bürger nicht zum Leben zwingen  darf, darf er auch nicht die Hilfe anderer zur autonomen Beendigung eines Lebens mit Strafe bedrohen. Von der Frage, ob diese Hilfe organisiert geleistet wird, hängt das nicht ab. Das Strafrecht ist das schärfste Instrument in der Hand des Staates, deswegen ist es auch das gefährlichste.

Politiker wie Gesundheitsminister Hermann Gröhe warnen davor, dass Suizid normal wird, wenn die organisierte Hilfe dazu erlaubt ist.

Das ist, mit Verlaub, an den Haaren herbeigezogen. Wer würde sich ernsthaft allein deshalb töten wollen, weil ihm Hilfe dazu angeboten wird? Das Argument diskreditiert unfair das Leid derer, die ihr Leben nicht mehr ertragen können. Es suggeriert, hier gehe es vor allem darum, eine Flut sozusagen frivoler Suizide zu verhindern.

Viele Abgeordnete beschwören die Gefahr, dass durch Sterbehilfe die Maßstäbe dafür sinken, wann ein Leben lebenswert ist. Alte Menschen könnten schneller sagen: Ich will nicht zur Last fallen.

Wenn das wirklich eine Gefahr wäre, hätte sie sich längst verwirklichen müssen. Seit über 140 Jahren ist es in Deutschland erlaubt, dass Menschen anderen beim Suizid helfen. Trotzdem sehen wir nicht reihenweise Enkel, die ihrer Oma den Giftbecher reichen, oder Omas, die ihre Enkel darum bitten. Und zu sagen, wenn ein Verein das betriebe, stiege dieses Risiko, leuchtet nicht ein.

Einige Abgeordnete von SPD und Union wollen, dass nur unheilbar Sterbenskranken bei der Selbsttötung geholfen werden darf. Ist es in Ordnung, dass der Staat definiert, welche Lebenslage zum Todeswunsch führen darf?

Das ist eine heikle Frage. Einerseits ist es richtig, zu fordern, der Sterbewillige müsse einen verständlichen Grund haben, sich zu töten. Denn hat er diesen nicht, sprechen gewichtige Indizien dafür, dass sein Entschluss nicht ernsthaft und von Dauer ist. Einen Suizid zu unterstützen, der nur begangen wird, weil der Suizident gerade Goethes "Werther" gelesen hat, ist regelmäßig strafbar – als Totschlag oder fahrlässige Tötung. Ein solcher weicher Paternalismus gegenüber dem Sterbewilligen ist legitim. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass er schon wenig später froh sein wird, noch am Leben zu sein, ist überwältigend hoch.

Andererseits?

Andererseits halte ich es nicht für richtig, dass der Gesetzgeber festlegt, was jemand noch auszuhalten hat und was nicht mehr. Der amerikanische Philosoph Ronald Dworkin hat einmal gesagt: "Darauf zu bestehen, dass ein Mensch auf eine Weise stirbt, die anderen zusagt, die er selbst aber als grausamen Widerspruch zu seinen eigenen Werten empfindet, ist eine düstere Form von Tyrannei."

Aber wie befreit sich die Politik aus der Gefahr, Suizide zu unterstützen, die vermeidbar wären?

Der Staat sollte sterbewillige Menschen zu kompetenten Helfern lenken, zu Ärzten und Psychologen etwa, die ihnen aus ihrer verzweifelten Situation herauszuhelfen versuchen. Denkt jemand in einer solchen Lage aber schon an Selbsttötung, dann wird er sich nur an eine Stelle wenden, von der er weiß, sie würde ihm am Ende auch beim Suizid helfen, falls er trotz aller Hilfe nicht mehr kann. Suizidprävention funktioniert nur, wenn man den Sterbewunsch als vielleicht unumgänglichen letzten Ausweg ernst nimmt und deshalb die Hilfe dazu nicht ausschließt. 

Egal, aus welchen Gründen der Mensch nicht mehr leben will?

Der Staat kann die Kriterien nicht endgültig definieren. Das Recht muss deshalb vage bleiben. Denn es gibt zahllose Gründe, warum Menschen sterben wollen. Der Gesetzgeber kann nur festlegen, dass der Wunsch ausdrücklich formuliert, ernsthaft und von einer gewissen Stabilität sein muss. Zu klären, ob die Voraussetzungen im Einzelfall vorlagen, sollte er Staatsanwälten und Gerichten überlassen.

Dann könnten auch Depressive um Hilfe zur Selbsttötung bitten.

Sehr viele Suizidversuche gehen auf psychische Erkrankungen wie die früher sogenannten endogenen Depressionen zurück. Manchen dieser Menschen kann keine Therapie helfen. Es wäre weder human noch moralisch, wenn der Gesetzgeber verbindlich festlegen wollte: Das kann man aushalten. Solche Entscheidungen führen jedes Jahr in Deutschland zu Zehntausenden gescheiterten Suizidversuchen, die Sterbewillige oft mit rabiater Gewalt gegen den eigenen Körper unternehmen. Indem der Gesetzgeber diesen Menschen die Hilfe verweigert, weist er ihnen am Ende den Weg vor die U-Bahnen.

Gunter Sachs brachte sich um, weil er dement wurde. Franz Müntefering, ein Gegner der Sterbehilfe, sagt, damit werte er das Leben aller anderen Dementen ab.

Nein. Er bewertet allein die Grenzen dessen, was er selbst ertragen kann.

Egal, ob Politiker für oder gegen die Sterbehilfe sind, stets argumentieren sie mit der "Würde des Menschen". Was ist das überhaupt?

Das ist eine sehr voluminöse Frage. Jedenfalls beginnt meine Würde erst damit, dass mir kein anderer seine Vorstellung davon aufzwingt. Ein Mensch fühlt sich gedemütigt, wenn ihm eine höchstpersönliche Entscheidung über das eigene Leben untersagt und eine andere oktroyiert wird.

Es gibt Abgeordnete in allen Fraktionen, die Beihilfe zum Suizid weiter erlauben wollen. Allerdings streiten sie darüber, wer helfen darf: nur Ärzte oder auch organisierte Sterbehelfer?

Es sollten Leute sein, die psychologisch geschult sind, kompetent in der Suizidprävention und die sich in der Palliativmedizin auskennen. Ideal wäre, Ärzte übernähmen die Aufgabe und machten so die Vereine überflüssig. Solange aber die Ärzteverbände mauern und Ärzte in manchen Bundesländern Sanktionen fürchten müssen, erfüllen diese Vereine eine wichtige Rolle.

Ist es denn moralisch, mit dem Tod Geld zu verdienen?

Das ist eine andere Frage. Ich halte es für richtig, dass Sterbehilfe nicht zu einem Gewerbe wird. Wenn jemand mit der Lebens- und Sterbensnot anderer materiellen Gewinn erzielt, hat das etwas Anrüchiges. Das mag man als öffentliches Ärgernis empfinden. Aber man sollte es nicht mit dem Strafrecht unterbinden. Ich würde es als Ordnungswidrigkeit dem Verwaltungsrecht überlassen und mit empfindlichen Bußgeldern belegen. Aber das bloße Ärgernis des Geldnehmens kann eine erlaubte Handlung nicht zu einem verbotenen Tötungsdelikt machen.

Während die Politik Sterbehilfe strenger regulieren will, sprechen sich 70 Prozent der Deutschen für aktive Sterbehilfe aus.

Auch wenn der einzelne Bürger nicht jedes Argument durchschaut, haben die Menschen insgesamt in Fragen der innersten Belange ihres Lebens und Sterbens ein richtiges Gespür. Es wäre mehr als unerfreulich, wenn die 630 Bundestagsabgeordneten Normen erließen, die der kollektiven Intuition der Bevölkerungsmehrheit zuwiderliefen.

Warum denken Bürger und Politiker so unterschiedlich?

Ich glaube, in diesen Fragen spielen die christlichen Kirchen in der Politik noch immer eine erhebliche Rolle. Hier ist das vor allem die Vorstellung von der bedingungslosen Unantastbarkeit jedes menschlichen Lebens, auch des eigenen. Ich kann niemanden mit Argumenten einer säkularen Vernunftethik überzeugen, der seine Auffassung mit der Lehre begründet, der Mensch sei ein Ebenbild Gottes. Allerdings kann man so eine zuletzt religiös begründete Position nicht für allgemein verbindlich erklären. Ich fürchte, viele Abgeordnete erkennen nicht, dass ihr generelles Votum für ein bedingungsloses Verbot der Suizidhilfe in vielen Einzelfällen hochgradig unmoralisch wird.

Die Kanzlerin und sämtliche Minister sind Christen. Nur vier Prozent der Abgeordneten geben an, sie seien konfessionslos oder Atheisten, unter den Bürgern sind es 37 Prozent. Finden Sie das demokratisch bedenklich?

Nein. Die Parlamentarier und Regierungen werden in freien und verfassungsgemäßen Verfahren bestimmt. Aber die Bevölkerung sollte ein waches Bewusstsein dafür entwickeln, dass das Parlament sich nicht immer nur an rechtlichen und moralischen Vorgaben orientiert, sondern manchmal auch an religiösen.

Die Politik greift in vielen Fällen in den Ablauf von Leben und Tod ein. Neben der Sterbehilfe auch bei Abtreibung oder der Fortpflanzungsmedizin. Folgen alle Entscheidungen einem stimmigen Weltbild?

Nein. Vieles ist hier inkohärent. Der deutsche Staat schützt den Embryo im Reagenzglas absolut. Ist der Embryo aber im Mutterleib, haben wir das liberalste Abtreibungsrecht der Welt. Manche dieser Ungereimtheiten vertragen sich auch schlecht mit dem Pathos der Unantastbarkeit des Lebens, das die politische Sterbehilfedebatte bestimmt.

Wenn weniger Christen im Bundestag säßen, wäre die Gesetzgebung dann stimmiger?

Das weiß ich nicht. Aber ich glaube: Würden alle religiösen Maßgaben immer auch an den Prinzipien der - um mit Kant zu reden - reinen Vernunft überprüft, dann gäbe es in den Gesetzen zu den modernen Lebenswissenschaften ein paar Ungereimtheiten weniger.

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