Österreich erlaubt ab Anfang des neuen Jahres die Beihilfe zum Suizid. Der Nationalrat in Wien beschloss mit großer Mehrheit die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine Sterbehilfe für dauerhaft schwer und unheilbar kranke Menschen.
Eben diese Menschen haben zukünftig die Möglichkeit, durch eine Sterbeverfügung – ähnlich einer Patientenverfügung – selbstbestimmt aus dem Leben zu scheiden. Die aktive Sterbehilfe bleibt weiterhin verboten. Die Neuregelung wurde notwendig, nachdem der Verfassungsgerichtshof das Verbot des assistierten Suizids aufgehoben hatte. Aus Sicht der Richter verstößt dies gegen das Recht des Einzelnen auf Selbstbestimmung.
Mehrere Voraussetzungen nötig
Dem neuen "Sterbeverfügungsgesetz" zufolge müssen vor einer Selbsttötung mehrere Voraussetzungen erfüllt werden: ein Mindestalter von 18 Jahren, eine medizinische Diagnose sind Grundvoraussetzungen. Hinzu kommt die Aufklärung durch zwei Ärzte, von denen einer über eine Qualifikation in Palliativmedizin verfügen muss. Diese müssen insbesondere feststellen, ob der Patient in der Lage ist, die Entscheidung selbstständig zu treffen. Darüber hinaus muss eine Frist von mindestens zwölf Wochen eingehalten werden, um sicherzugehen, dass der Entschluss nicht auf einer vorübergehenden Krise beruht. Bei Patienten im Endstadium einer Krankheit wird die Frist auf zwei Wochen verkürzt. Erst dann dürfen Kranke bei einem Notar oder Patientenanwalt ihre Verfügung aufsetzen. Danach können sie in einer Apotheke ein tödliches Medikament bekommen.
Nur die FPÖ stimmte gegen das neue Gesetz
Die regierenden Konservativen (ÖVP) und Grünen unterstützten das Gesetz im Nationalrat ebenso wie die oppositionellen Sozialdemokraten und die liberalen Neos. Nur die rechte FPÖ stimmte nicht zu. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) verwies darauf, dass auch Maßnahmen ergriffen würden, um Alternativen zum Suizid zu bieten. Ein Gesetz zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung sei in Arbeit. Die Regierung stelle auch mehr Geld zur Vorbeugung vor Suiziden zur Verfügung.
Das österreichische Verfassungsgericht hatte vor einem Jahr das bisherige Verbot des assistierten Suizids aufgehoben. Hätte es bis Ende Dezember keine Neuregelung gegeben, wäre das Verbot einfach ausgelaufen und die Beihilfe zum Suizid wäre unreguliert möglich gewesen.
Sechs Bücher für ein würdevolles Sterben

Mein Umgang mit dem Tod. Für ein erfülltes Leben
Wir alle müssen irgendwann sterben. Und doch verdrängen wir diese Tatsache, so gut es geht. Anders Angelika Kallwass: Deutschlands bekannteste TV-Psychologin wurde privat und beruflich immer wieder mit dem Tod konfrontiert. Heute weiß sie: Gerade diese schicksalhaften Begegnungen haben ihr geholfen, ein erfülltes Leben zu führen. Ihre Erlebnisse zeigen, wie man mit dem Verlust eines geliebten Menschen umgeht, worauf es im Leben wirklich ankommt und wie ein glückliches Sterben möglich ist. Zum Hörbuch.
Sehen Sie in dieser Fotostrecke: Wie kann Sterben in Würde gelingen, wenn Medizin und Pflege unter Effizienzdruck sind und die Familie nur noch selten da ist? Sechs Autoren gehen dieser Frage nach und machen durchaus Hoffnung.