Sterbeverfügung Österreich erlaubt die Beihilfe zum Suizid für schwerkranke Menschen

Ein älterer Mann hat die Hände auf seinem Schoß gefaltet (Symbolbild)
Der Österreichische Nationalrat beschloss mit großer Mehrheit das neue Sterbeverfügungsgesetz. Nur die FPÖ stimmte dagegen (Symbolbild).
© Karl-Josef Hildenbrand / DPA
Ab kommenden Jahr können schwerkranke Menschen in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen selbstbestimmt aus dem Leben scheiden. Die aktive Sterbehilfe bleibt aber weiterhin verboten.

Österreich erlaubt ab Anfang des neuen Jahres die Beihilfe zum Suizid. Der Nationalrat in Wien beschloss mit großer Mehrheit die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine Sterbehilfe für dauerhaft schwer und unheilbar kranke Menschen.

Eben diese Menschen haben zukünftig die Möglichkeit, durch eine Sterbeverfügung – ähnlich einer Patientenverfügung – selbstbestimmt aus dem Leben zu scheiden. Die aktive Sterbehilfe bleibt weiterhin verboten. Die Neuregelung wurde notwendig, nachdem der Verfassungsgerichtshof das Verbot des assistierten Suizids aufgehoben hatte. Aus Sicht der Richter verstößt dies gegen das Recht des Einzelnen auf Selbstbestimmung.

Mehrere Voraussetzungen nötig

Dem neuen "Sterbeverfügungsgesetz" zufolge müssen vor einer Selbsttötung mehrere Voraussetzungen erfüllt werden: ein Mindestalter von 18 Jahren, eine medizinische Diagnose sind Grundvoraussetzungen. Hinzu kommt die Aufklärung durch zwei Ärzte, von denen einer über eine Qualifikation in Palliativmedizin verfügen muss. Diese müssen insbesondere feststellen, ob der Patient in der Lage ist, die Entscheidung selbstständig zu treffen. Darüber hinaus muss eine Frist von mindestens zwölf Wochen eingehalten werden, um sicherzugehen, dass der Entschluss nicht auf einer vorübergehenden Krise beruht. Bei Patienten im Endstadium einer Krankheit wird die Frist auf zwei Wochen verkürzt. Erst dann dürfen Kranke bei einem Notar oder Patientenanwalt ihre Verfügung aufsetzen. Danach können sie in einer Apotheke ein tödliches Medikament bekommen.

Nur die FPÖ stimmte gegen das neue Gesetz

Die regierenden Konservativen (ÖVP) und Grünen unterstützten das Gesetz im Nationalrat ebenso wie die oppositionellen Sozialdemokraten und die liberalen Neos. Nur die rechte FPÖ stimmte nicht zu. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) verwies darauf, dass auch Maßnahmen ergriffen würden, um Alternativen zum Suizid zu bieten. Ein Gesetz zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung sei in Arbeit. Die Regierung stelle auch mehr Geld zur Vorbeugung vor Suiziden zur Verfügung.

Das österreichische Verfassungsgericht hatte vor einem Jahr das bisherige Verbot des assistierten Suizids aufgehoben. Hätte es bis Ende Dezember keine Neuregelung gegeben, wäre das Verbot einfach ausgelaufen und die Beihilfe zum Suizid wäre unreguliert möglich gewesen.

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DPA · AFP
pgo

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