Seit 2008 sitzt Josef Fritzl, der als "Monster von Amstetten" weltweit Schlagzeilen machte, in Österreich in Haft. Fritzl hatte seine eigene Tochter 24 Jahre lang in einem Keller eingesperrt, sie unzählige Male vergewaltigt und mit ihr sieben Kinder gezeugt. Eines davon starb nach der Geburt. Dafür wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt. Seither gilt er als einer der schlimmsten Verbrecher Österreichs.
Doch seine Anwältin will den ihn aus dem Gefängnis holen – und das offenbar schon sehr bald. Zwar sei eine Freilassung aus "spezialpräventiven Gründen" nicht möglich, dennoch hoffe Fritzls Verteidigerin auf eine Verlegung in ein Demenzzentrum, berichtete unter anderem die Zeitung "Heute".
Anwältin: Josef Fritzl braucht spezielle Therapie
Die Begründung von Anwältin Astrid Wagner: Ihr Mandant habe in der Haft krankheitsbedingt stark abgebaut. Daher seien von Fritzl keine schweren Straftaten mehr zu erwarten. Und: Am Mittwoch, 9. April, wird Fritzl 90 Jahre alt. Wagner will ihn zu seinem Geburtstag aus dem Gefängnis holen. Sie wolle die Verlegung beim Landesgericht Krems beantragen, so "Heute" weiter.
Er brauche eine spezielle Therapie, sagte Wagner der "Kronen Zeitung". Fritzls psychischer Zustand reiche zwar aus, um den Gefängnisalltag zu bewältigen. Er brauche aber ein neues psychiatrisches Gutachten, um seinen Geisteszustand zu überprüfen. Die Justizanstalt Stein, auch "Felsen" genannt, sei nicht der richtige Ort für ihren Mandanten. Wagner setzt sich schon länger für eine Verlegung Fritzls ein, schreibt die Kronen Zeitung".
"Er ist gut beieinander", sagte Wagner in ihrem Podcast "Plädoyer für Verbrecher". "Er will noch erleben, dass er aus dem Gefängnis rauskommt."
Fritzl denke, Donald Trump kommuniziere mit ihm
Allerdings sagte Wagner der "Kronen Zeitung" auch, dass sich Fritzls fortschreitende Demenz bemerkbar mache. So bilde er sich ein, dass das Publikum in Volksmusiksendungen im Fernsehen für ihn klatsche. Auch US-Präsident Donald Trump kommuniziere mit ihm, glaube Fritzl.
Ob und wohin Fritzl verlegt werde, liege in der Kompetenz der Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen, so die "Krone". Das Recht sehe auch Überprüfungen von Amtswegen vor, wenn diese – etwa aus gesundheitlich-medizinischen Gründen – notwendig erscheinen.
Das Landgericht Krems hatte bereits vor einem Jahr festgestellt, dass von Josef Fritzl (der mittlerweile einen anderen Namen trägt) "keine Gefährlichkeit mehr ausgeht, die eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum erforderlich macht". Seither befindet er sich im Normalvollzug. Die Gefährlichkeit habe abgenommen, weitere folgenschwere Straftaten seien nicht zu erwarten, so die "Krone".
Quellen: "Heute", "Kronen Zeitung", "Der Standard", "Blick"