Der Inzest- und Missbrauchskomplex um Josef Fritzl ist vielen Menschen noch gut in Erinnerung. Fritzl hatte seine Tochter Elisabeth 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen gehalten, regelmäßig missbraucht und sieben Kinder mit ihr gezeugt.
Erst die Einlieferung der schwer erkrankten ältesten Tochter im April 2008 brachte die Tat ans Licht. Drei der überlebenden Kinder wurden von ihm und seiner Frau in ihrem Haus aufgezogen, die anderen mussten mit ihrer Mutter im Keller leben, ohne je das Tageslicht zu sehen. Ein weiteres Kind starb kurz nach der Geburt.
Josef Fritzl: Hafterleichterung und bald auch bedingte Entlassung?
Seit seiner Verurteilung zu lebenslanger Haft im März 2009 war Fritzl bislang in der Justizanstalt Krems-Stein im Maßnahmenvollzug untergebracht, die "für geistig abnorme Rechtsbrecher" vorgesehen ist. Ein Gericht in Österreich hat dem ihm nun allerdings in erster Instanz eine Hafterleichterung gewährt. Der 87-Jährige könne unter Auflagen aus dem Maßnahmen- in den sogenannten Normalvollzug entlassen werden.
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Für Fritzl eine wichtige Entscheidung: Im Normalvollzug müsste Fritzl zwar weiter seine lebenslange Haftstrafe verbüßen. Allerdings könnte er im Normalvollzug nach 15 Jahren in Haft erstmals eine bedingte Entlassung beantragen. Im Fall von Josef Fritzl ist das laut der österreichischen Nachrichtenagentur APA 2023 der Fall.
Verlegung noch nicht rechtskräftig
Noch ist die Verlegung nicht rechtskräftig: Die Staatsanwaltschaft legte Einspruch mit aufschiebender Wirkung ein, die Sache wurde an das Oberlandesgericht Wien weiterverwiesen. Fritzl bleibt also vorläufig im Maßnahmenvollzug, bei dem eine Reihe von Persönlichkeitsrechten eingeschränkt werden.
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Bereits Ende September 2021 war laut APA von dem Kremser Gericht Fritzls Entlassung in den Normalvollzug angeordnet worden, weil von ihm laut einem Gutachten inzwischen keine Gefahr mehr ausging. Aber auch damals erhob die Staatsanwaltschaft Einspruch. Daraufhin wurde das nun vorliegende Ergänzungsgutachten erstellt.