Kindesmisshandlung in München Stiefmutter verbrüht Tochter mit kochendem Wasser

Mit brühend heißem Wasser hat eine junge Frau aus München ihre Stieftochter übergossen
Mit brühend heißem Wasser hat eine junge Frau aus München ihre Stieftochter übergossen
© Colourbox
Unfassbare Grausamkeit: Zur Strafe hat eine 22 Jahre alte Frau aus München ihre sechsjährige Tochter absichtlich mit kochend heißem Wasser verbrüht. Das Mädchen litt fünf Tage lang in der Wohnung schreckliche Qualen, ehe es doch vom Vater ins Krankenhaus gebracht wurde. Inzwischen ist das Kind außer Lebensgefahr, die Eltern sitzen in U-Haft.

Eine Stiefmutter soll in München ein sechs Jahre altes Mädchen absichtlich mit siedend heißem Wasser verbrüht haben. Das Kind wurde lebensbedrohlich verletzt. Die Frau und ihr Ehemann, der leibliche Vater des Kindes, sitzen bereits in Untersuchungshaft, wie die Polizei mitteilte.

Die 22 Jahre alte Frau soll dem Mädchen die heiße Flüssigkeit als Strafmaßnahme in den Schoß gegossen haben. Das Kind sei mit den schweren Verletzungen fünf Tage zu Hause gewesen, ehe der 41 Jahre alte Vater es am 9. Mai in die Klinik brachte. Die Kleine habe ein Martyrium durchlitten, sagte ein Polizeisprecher. Die Verletzungen vor allem an den Oberschenkeln seien so schwer gewesen, dass eine Hauttransplantation nötig war. Möglicherweise seien weitere Operationen nötig, erläuterte die Polizei.

Nudelwasser-Version entpuppt sich als Ausrede

Der Vater gab im Krankenhaus an, das Kind habe einen Topf mit Nudelwasser vom Herd gezogen und sich so verbrüht. Die Ermittlungen ergaben aber, dass die Angaben nicht stimmen konnten. Die Ärzte stellten auch Narben von weiteren Verletzungen fest. Außerdem vertraute sich das Kind einem Zeugen an. Die Narben früherer Verletzungen, die von den Ärzten festgestellt wurden, stammten nach ersten Ermittlungen teilweise von Brandwunden.

Am Freitag wurden der Vater und die Stiefmutter festgenommen, das Amtsgericht erließ Haftbefehl. Das Mädchen und ein gemeinsames Kind der Eheleute, das jedoch unverletzt ist, wurden vom Jugendamt in Obhut genommen.

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DPA/APN

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