Rheinland-Pfalz Zwei Tote durch Messerangriff in Ludwigshafen – mutmaßlicher Angreifer angeschossen

Die Polizei in Ludwigshafen ist zu einem Einsatz wegen eines Messerangriffs ausgerückt
Die Polizei in Ludwigshafen ist zu einem Einsatz wegen eines Messerangriffs ausgerückt (Symbolbild)
© Frank Rumpenhorst / DPA
Großeinsatz für die Polizei in Ludwigshafen: Dort soll ein Mann zwei Menschen mit einem Messer getötet haben. Der mutmaßliche Täter wurde angeschossen und festgenommen.

Durch Messerangriffe in Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz) sind am Dienstag auf offener Straße zwei Menschen gestorben. Der mutmaßliche Täter wurde von der Polizei in einem Drogeriemarkt angeschossen und anschließend festgenommen. Er sei schwer verletzt worden und soll nun vor den Haftrichter kommen. "Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung", teilte das Polizeipräsidium Rheinpfalz nach der Attacke mit. Eine weitere Person sei ebenfalls schwer verletzt worden

Hintergründe der Messerangriffe in Ludwigshafen unklar

Die Hintergründe des Vorfalls waren zunächst unklar. Es werde in alle Richtungen ermittelt. Bei dem mutmaßlichen Angreifer handelt es sich nach Polizeiangaben um einen 25-jährigen Mann. Bei den Toten soll es sich um 35 und 20 Jahre alte Männer handeln. Der Verletzte ist demnach 27 Jahre alt. Die Leichen der Opfer sollen am Mittwoch obduziert werden.

Der Tatort im Stadtteil Oggersheim im Westen der 172.000-Einwohner-Stadt sei weiträumig abgesperrt worden, hieß es. In den sozialen Netzwerken verbreitete und vom stern und RTL verifizierte Videoaufnahmen zeigten ein Großaufgebot von Polizei und Rettungskräften vor Ort.

Die Polizei bat Zeuginnen und Zeugen, Videos und Fotos des Geschehens im Bereich Comeniusstraße / Philipp-Scheidemann-Straße auf ein Hinweisportal im Internet hochzuladen. Auch ein Hinweistelefon wurde eingerichtet (0621-9632625). "Zur Tataufklärung hoffen wir auf weitere Hinweise aus der Bevölkerung", hieß es.

Der neue rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) sprach von einer schockierenden und entsetzlichen Tat.

Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel wurde nach seiner Veröffentlichung mehrfach aktualisiert

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