Der als nicht straffähig eingestufte norwegische Massenmörder Anders Behring Breivik (32) muss vor Prozessbeginn erneut auf seinen Geisteszustand geprüft werden. Ein entsprechendes Gutachten ordnete das Gericht in Oslo gegen den Widerstand des rechtsradikalen Islamhassers an. Breivik soll ab 16. April vor Gericht stehen.
Breivik hatte am 22. Juli vergangenen Jahres bei zwei Anschlägen 77 Menschen getötet. Seine Einstufung durch zwei Rechtspsychiater als psychotisch und paranoid-schizophren - und damit als nicht straffähig - hatte in Norwegen eine heftige Debatte ausgelöst. Breivik begründete seine Tagen mit den Worten, er habe die Regierung für ihre Migranten-freundliche Politik bestrafen wollen.
Überprüfung soll Ende März abgeschlossen werden
Die Richterin Wenche Elizabeth Arntzen ordnete an, dass die Untersuchung in Breiviks Haftanstalt bis Ende März durchgeführt werden soll. Zum Auftakt des Gerichtsprozesses wird endgültig über die Zurechnungsfähigkeit des geständigen Täters entschieden. Die Richterin hatte bereits Mitte Januar von der Notwendigkeit einer Zweitmeinung zum Gesundheitszustand Breiviks gesprochen.
Das Gericht teilte zudem mit, mit der Auswahl von drei Schöffen begonnen zu haben. Zuvor waren bereits die beiden Richter, unter ihnen Arntzen, bestimmt worden. Breivik hatte als Polizist verkleidet 69 fast durchweg jugendliche Teilnehmer eines sozialdemokratischen Sommerlagers getötet. Kurz davor waren in Oslo acht Menschen durch eine von ihm im Regierungsviertel platzierte Bombe gestorben.