Ein 47-Jähriger wurde am Montag zu einer Haftstrafe von neun Jahren wegen Totschlags verurteilt. Demnach hatte der Mann einen Bekannten unter Alkoholeinfluss mit einem Samuraischwert getötet. Das Landgericht Mönchengladbach ordnete neben der Freiheitsstrafe außerdem an, den Angeklagten in einer Entzugsklinik unterzubringen und sprach der Ehefrau des Opfers und ihren beiden Kindern Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 25.000 Euro zu.
Der Angeklagte hatte gestanden, nach einem Trinkgelage seinen Schachfreund getötet zu haben. Die Ermittler zählten 37 Hiebe mit der scharfen Waffe. Das Opfer war fast enthauptet worden. Der angeklagte Deutsche hatte ausgesagt, er könne sich an den genauen Ablauf nicht erinnern. Er hatte nach der Tat im April 2019 selbst die Polizei gerufen. Als die eintraf, hatte der Mann das Schwert noch in der Hand.
Mönchengladbach: Therapie erst nach zweieinhalb Jahren möglich
Eine Blutprobe ergab bei ihm mehr als 2,8 Promille. Das Gericht stufte den Angeklagten deshalb als vermindert schuldfähig ein. In seinem letzten Wort sagte der Mann, er könne sich die Tat selbst nicht erklären. Es tue ihm leid und er hoffe wegen seiner Alkoholsucht auf Hilfe.
Das Gericht verfügte, dass der Mann zweieinhalb Jahre seiner Strafe absitzen muss, ehe er eine Therapie beginnen kann. Erst nach einer erfolgreichen Behandlung soll entschieden werden, ob er weiter in Haft bleibt oder die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Sein Anwalt ließ am Montag offen, ob er das Urteil akzeptiert.