München Urteil gegen U-Bahn-Schläger erwartet

Im Prozess gegen die beiden Münchner U-Bahn-Schläger wird heute das Urteil gesprochen. Beiden Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft versuchten Mord vor und fordert neun und zwölf Jahre Haft. Die Verteidigung will, dass die Täter nach Jugendstrafrecht verurteilt werden.

Ein halbes Jahr nach dem brutalen Überfall auf einen pensionierten Schulleiter in der Münchner U-Bahn wird heute das Urteil gegen die Schläger gesprochen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem zur Tatzeit 17 Jahre alten Griechen Spyridon L. und dem damals 20-jährigen Serkan A. versuchten Mord vor. Für den jüngeren Angeklagten fordert Staatsanwalt Laurent Lafleur neun Jahre, für den älteren zwölf Jahre Haft. Die Anwälte plädieren auf Körperverletzung mit deutlich niedrigeren Strafen - für den älteren Serkan A. maximal vier Jahre. Außerdem wollen sie, dass die Jugendkammer des Landgerichts München beide Täter nach Jugendstrafrecht verurteilt.

Kurz vor Weihnachten sollen die beiden den 76-jährigen Bruno Hubertus N. mit Schlägen und Tritten an den Kopf lebensgefährlich verletzt haben, weil er sie auf das Rauchverbot in der U-Bahn hingewiesen hatte. Er erlitt einen dreifachen Schädelbruch und eine Gehirnblutung. Die beiden haben die Tat gestanden und sich bei dem Opfer entschuldigt. Gutachter attestieren ihnen hohe Aggressivität und Ich-Bezogenheit. Bruno Hubertus N., der weiter unter den Folgen des Überfalls leidet, wies alle Entschuldigungen zurück.

Er war am Abend des 20. Dezember 2007 auf dem Heimweg von einer Weihnachtsfeier, als Spyridon L. in der U-Bahn den Rauch seiner Zigarette zu ihm blies. "In der U-Bahn wird nicht geraucht", sagte der pensionierte Realschuldirektor. Nach dem Aussteigen sollen die beiden dem 76-Jährigen nachgerannt sein, schlugen und traten ihn nieder. Eine Überwachungskamera zeichnete die Tat auf. Die Ausstrahlung im Fernsehen löste wegen der großen Brutalität der beiden bundesweit Empörung aus.

Staatsanwalt Lafleur sieht bei den jungen Männern "schädliche Neigungen", ein "völlig haltloses und zügelloses Leben" und eine "ungebändigte Brutalität". Der Hinweis auf das Rauchverbot sei berechtigt gewesen - "und dafür sollte Hubert N. mit dem Leben büßen", sagte er. "Ein krasseres Missverhältnis ist mir noch nie untergekommen." An ihre Reue glaubt er nicht.

Die Verteidiger wiesen den Vorwurf des versuchten Mordes zurück. Spyridon L.s Anwalt Wolfgang Kreuzer forderte ein "angemessenes Urteil", ohne ein Strafmaß zu nennen. Serkans A.s Verteidiger Oliver Schmidt plädierte auf zweieinhalb Jahre Haft, sein zweiter Verteidiger Florian Wurtinger wegen gefährlicher Körperverletzung auf maximal vier Jahre. Er verwies auf die schwierige Kindheit. "In der Familie war alles kaputt, was kaputt sein kann."

DPA
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