Ein Mann aus Rheinland-Pfalz, der seine zwei Monate alte Tochter aus dem zweiten Stock in den Tod gestürzt haben soll, könnte im laufenden Mordprozess vorläufig auf freien Fuß kommen. Das Bundesverfassungsgericht gab in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss einer Beschwerde des Mannes statt.
Die Untersuchungshaft muss demnach überprüft werden. Der seit Mai 2016 ohne Urteil in Untersuchungshaft sitzende Angeklagte sei in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person verletzt. Nun muss das Oberlandesgericht Zweibrücken darüber entscheiden, ob er vorläufig in Freiheit kommt (Az: 2 BvR 2429/18). Dieser mögliche Schritt hat allerdings nichts mit der Frage zu tun, ob der Mann später eine Gefängnisstrafe erhält oder nicht.
Erster Prozess platzte
Der Deutsche soll am 13. Mai 2016 in Frankenthal bei Ludwigshafen seine zwei Monate alte Tochter aus dem zweiten Stock eines Hauses geworfen und so umgebracht haben. Neben Mord wird ihm auch versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung und Geiselnahme vorgeworfen. Gegen ihn wird derzeit bereits zum zweiten Mal vor dem Landgericht Frankenthal verhandelt. Ein erster, im November 2016 begonnener Prozess war wegen der Erkrankung der Vorsitzenden Richterin nach 23 Verhandlungstagen geplatzt. Im Dezember 2017 begann die Hauptverhandlung unter einem neuen Vorsitzenden erneut.
