Neonazi-Prozess Zündel-Verteidiger rausgeschmissen

Der erste Tag im Mannheimer Prozess gegen den Holocaust-Leugner Ernst Zündel endete schnell - der Richter schloss dessen Verteidiger aus. Der Grund: Zündels Anwälte sind offenbar selbst nicht ganz unverdächtig.

Der Mannheimer Prozesses gegen den Rechtsextremisten und Holocaust-Leugner Ernst Zündel ist am Dienstag mit einem Eklat gestartet. Der Vorsitzende Richter Ulrich Meinerzhagen schloss den ehemaligen NPD-Anwalt Horst Mahler von der Verteidigung aus und widerrief die Bestellung von Pflichtverteidigerin Sylvia Stolz. Die Verteidigung stellte daraufhin einen Befangenheitsantrag gegen Meinerzhagen, über den das Landgericht am 15. November entscheiden will.

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Volksverhetzung ist eine Straftat nach Paragraf 130 des Strafgesetzbuchs. Unter Strafe stehen Aussagen, die zu Hass, Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung aufstacheln oder auffordern. Heute ist damit insbesondere die so genannte Auschwitzlüge gemeint, also das Verharmlosen oder Verleugnen des Holocaust. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Leugnung als inhaltlich falsche Tatsachenbehauptung bezeichnet und nicht etwa als bloße Meinungsäußerung.

Zur Verlesung der Anklage gegen Zündel wegen Volksverhetzung kam es am ersten Prozesstag nicht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 66-Jährigen vor, im Internet und in schriftlichen Publikationen den Völkermord der Nationalsozialisten an den Juden systematisch geleugnet und verharmlost zu haben. Zündel war 1958 nach Kanada ausgewandert. Er wurde im Frühjahr nach Deutschland abgeschoben, nachdem ein kanadisches Gericht seine Internet-Homepage für verfassungswidrig erklärt hatte.

Das Gericht hatte zunächst Mahler von der Verteidigung ausgeschlossen. Gegen ihn bestehe ein Berufsverbot, seine Mitwirkung im Prozess sei strafbar, sagte Meinerzhagen. Zündels Anwälte hatten Mahler als juristische Hilfskraft eingesetzt. Er habe Beweismaterial gesichtet und geordnet. Verteidigerin Stolz bewertete den Ausschluss als Versuch des Gerichts, "der Verteidigung einen Maulkorb umzuhängen". Mahler nahm erst unter Protest und Haftandrohung durch den Richter im Zuhörerbereich Platz.

Anschließend widerrief das Gericht die Bestellung von Stolz zur Pflichtverteidigerin. In einem mehr als hundert Seiten langen Antrag, das Verfahren einzustellen, stachele sie selbst zum Hass gegen Juden auf und mache sich möglicherweise der Volksverhetzung strafbar, erläuterte der Richter. Sie sei daher als Pflichtverteidigerin in dem Verfahren nicht geeignet. Der Angeklagte ernannte Stolz daraufhin zu seiner dritten Wahlverteidigerin.

Der Prozess wird am kommenden Dienstag (15.11.) fortgesetzt, die für 9. und 14. November geplanten Termine wurden aufgehoben.

DPA
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