Polizeiwagen auf deutschen Straßen sollen neben dem bekannten Blaulicht auch ein rotes Blinklicht und einen zusätzlichen heulenden Sirenenton nach US-Vorbild bekommen. Mit den neuen Signalen solle das Stoppen von Fahrzeugen für Polizeibeamte sicherer werden, sagte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums am Freitag. Nach einer entsprechenden Initiative der Länder-Innenminister hat der Bund eine Verordnung auf den Weg gebracht, die die neue Ausstattung generell zulässt. Der Bundesrat muss der Regelung noch zustimmen.
Polizeisirenen in Europa
Beim Sirenengeheul von Polizeiautos sind die Geschmäcker in Europa verschieden. Während in Italien, Frankreich und Spanien - ähnlich wie bislang Deutschland - das Sirenengeheul "Tatütata" zu hören ist, sind etwa in Großbritannien bei Polizeieinsätzen mehr Töne zu hören. Zunächst heult eine Sirene in ganz kurz aufeinanderfolgenden Intervallen auf. Diese wird von einer langgezogenen erst aufsteigenden und dann abfallenden Tonfolge abgelöst. Danach folgt wieder der stakkatoartige Heulton. In Belgien rast die Polizei mit ähnlichen Geräuschen zu ihren Einsätzen.
Rotes Blinklicht plus Signalgeber
Polizeifahrzeuge dürfen demnach mit nach vorn gerichteten Leuchten für rotes Blinklicht ausgestattet werden sowie mit Signalgebern für rote Lichtschrift. Sie könnte etwa "Anhalten, Polizei" anzeigen. Damit soll erreicht werden, dass Streifenwagen besser wahrgenommen werden und ein vorausfahrendes Auto nicht mehr eigens überholen müssen, um es zum Halten zu bringen. "Die Polizeibeamten sehen so die Insassen des kontrollierten Fahrzeugs jederzeit vor sich", sagte der Ministeriumssprecher.
Dabei sieht die geplante Regelung vor, dass das neue Tonsignal nur in Verbindung mit dem roten Blinklicht aktiviert werden darf. Blaues und rotes Blinklicht dürfen nicht zusammen eingeschaltet werden.
Die Gewerkschaft der Polizei reagierte zurückhaltend auf die Pläne. Inwiefern neue Anhalteverfahren mit zusätzlichen Signalen erreicht werden könnten, sollte eingehender geprüft werden, sagte ein Sprecher in Berlin. Statt sich mit einem solchen Detail zu beschäftigen, solle die technische Ausstattung von Streifenwagen grundsätzlich geprüft werden. Inwiefern nun Wagen umgerüstet werden, muss sich erst zeigen und könnte von Bundesland zu Bundesland differieren: die Polizei ist Ländersache.