Im NSU-Prozess muss die Hauptangeklagte Beate Zschäpe weiterhin mit ihren drei bisherigen Verteidigern auskommen, auch mit Anwältin Anja Sturm. Das Münchner Oberlandesgericht lehnte am Freitag - wie allgemein erwartet - einen Antrag Zschäpes ab, Sturm von ihrem Amt als Pflichtverteidigerin zu entbinden.
In der Entscheidung des Gerichts heißt es: "Konkrete, hinreichende und nachgewiesene Anhaltspunkte dafür, dass das Vertrauensverhältnis zwischen der Angeklagten und der bestellten Pflichtverteidigerin so nachhaltig gestört ist, dass (...) die sachgerechte Ausübung des Mandats unmöglich ist", gebe es nicht. Das Schreiben lag der Deutschen Presse-Agentur in München nach eigenen Angaben am Freitag in Kopie vor.
Im vergangenen Jahr hatte Zschäpe schon einmal versucht, ihre Anwälte loszuwerden - und zwar alle drei. Auch damals hatte das Gericht ihren Antrag zurückgewiesen. Diesmal richtete sich Zschäpes Antrag formal nur gegen Sturm. In einem mehrseitigen Schreiben an das Gericht erhob sie aber auch Vorwürfe gegen ihre anderen beiden Verteidiger. Zschäpe muss sich in dem Prozess für zehn Morde aus überwiegend rassistischen Motiven verantworten.