Das Landgericht Hamburg hat eine Urheberrechtsklage gegen Deutschrocker Udo Lindenberg am Freitag abgewiesen.
Das Landgericht Hamburg hat eine Urheberrechtsklage gegen Deutschrocker Udo Lindenberg am Freitag abgewiesen. Olaf Kübler, langjähriger Weggefährte von Lindenberg, wollte vor Gericht erreichen, als Mitautor zahlreicher Songtexte anerkannt zu werden.
Dem Urteil zufolge hat der Jazz-Saxofonist jedoch keinen Anspruch auf Schadenersatz. Originelle Namensgebungen wie "Andrea Doria" oder "Rudi Ratlos" seien nicht urheberrechtlich geschützt, teilte das Gericht mit. Außerdem sei es bereits 1981 zwischen den beiden Musikern zu einem Vergleich gekommen. Das habe Kübler in seinem Buch "Sax oder nie!" selbst geschrieben.