Im US-Bundesstaat Oklahoma ist es nicht illegal, einer bewusstlosen Frau Oralsex aufzuzwingen. Zumindest dann nicht, wenn diese bewusstlos ist, weil sie zu viel Alkohol getrunken hat. Um so eine Tat zu bestrafen, fehlt schlicht ein entsprechendes Gesetz. Das geht aus einem Statement des Berufungsgerichts des Staates Oklahoma hervor. Dieses hatte die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen die Einstellung eines Verfahrens geprüft und für rechtens befunden.
Wie unter anderem "The Guardian" berichtet, ging es dabei um folgenden Fall: Ein 17-Jähriger wurde von einer 16-Jährigen beschuldigt, ohne ihr Einverständnis Oralsex mit ihr gehabt zu haben. Demnach war das Mädchen nach einer gemeinsamen Feier im Park so betrunken, dass der Junge anbot, es nach Hause zu fahren. Im Haus ihrer Großmutter sei es dann zu dem sexuellen Kontakt gekommen. Wenig später wurde das Mädchen bewusstlos und mit einem Blutalkoholpegel von 3,4 Promille ins Krankenhaus eingeliefert. Dort fand man DNA-Spuren des Jungen um ihren Mund und an ihrem Bein. Sie gab an, sich nicht daran zu erinnern, dem Verkehr zugestimmt zu haben. Der Aussage des Junges zufolge fand der Oralsex im beidseitigen Einvernehmen statt.
Vergewaltigung und "erzwungene orale Sodomie"
Wie aus dem Statement hervorgeht, wurde der junge Mann im April 2015 wegen Vergewaltigung und "erzwungener oraler Sodomie" angeklagt. Im Juli 2015 wurde die Anklage wegen Vergewaltigung fallengelassen, im November fiel auch die für den zweiten Anklagepunkt. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, die nun abgewiesen wurde.
Schon die seltsame Bezeichnung "Erzwungene Sodomie" zeigt, dass die Gesetzte für sexuelle Übergriffe in Oklahoma schwammig und ungenau sind. Der Begriff ist christlich geprägt und bezeichnete ursprünglich jegliche sexuelle Handlungen "wider der Natur" - insbesondere Sex mit Tieren und unter Gleichgeschlechtlichen. In diesem Fall bestätigte das Gericht die Nicht-Zulassung der Anklage, weil im Erzwungene-Sodomie-Gesetz von Oklahoma nicht explizit aufgelistet wird, dass man diese nicht an Betrunkenen vollführen dürfte. Daher könne man das Gesetz "nicht über das Maß des geschriebenen Wortes hinaus ausdehnen", so die Begründung.
Bei einer Anklage wegen Vergewaltigung hingegen hätte man dem jungen Mann den Prozess machen können, weil im entsprechenden Gesetz explizit auch Menschen aufgelistet werden, die wegen Betrunkenheit bewusstlos sind. Allerdings ist dort nur von "analem oder vaginalem" Verkehr die Rede. Deswegen wird erzwungener Oralsex in Oklahoma normalerweise mit dem schwammigen Sodomie-Paragrafen verfolgt - zumindest solange das Opfer bei Bewusstsein ist.
Opferverbände empört über Gesetze in Oklahoma
US-Opferverbände zeigten sich empört über die Entscheidung und forderten Gesetzesreformen. Der zuständige Staatsanwalt will sich laut "The Guardian" für entsprechende Änderungen einsetzen und wird vom Blatt als "komplett baff" zitiert. "Die grundlegende Bedeutung von erzwungener oraler Sodomie beinhaltet, ein Opfer auszunutzen, das zu betrunken ist, um irgendetwas zuzustimmen. Ich kann nicht glauben, dass irgendjemand - bis zu dieser Entscheidung - geglaubt hat, so ein Verhalten sei nach aktueller Gesetzeslage nicht zwangsläufig verboten, oder gar legal."