Im Prozess um den Tod des Geschäftsmanns Dominik Brunner hat die Staatsanwaltschaft hohe Haftstrafen gefordert. Der zur Tatzeit 18-jährige Markus S. sei wegen versuchter räuberischer Erpressung, schwerer Körperverletzung und Mordes aus niederen Beweggründen zu verurteilen, sagte die Staatsanwältin am Dienstag vor dem Landgericht München. Allerdings sei wegen mangelnder Reife das Jugendstrafrecht anzuwenden. "Ich halte die Höchststrafe von zehn Jahren für angemessen und erforderlich." Markus S. habe mit Tötungsvorsatz gehandelt. "Er war ganz klar der Aggressivere." Seine Tritte gegen den Kopf Brunners seien lebensgefährlich gewesen.
Für den damals 17-jährigen Sebastian L. beantragte die Staatsanwaltschaft eine Jugendstrafe von acht Jahren. Hier verzichteten die Ankläger auf eine Verurteilung wegen Mordes. Bei ihm gebe es Zweifel am Tötungsvorsatz, er sei zudem weniger aggressiv aufgetreten und habe im Gegensatz zu Markus S. echte Reue gezeigt. Sebastian L. sei "einen Zentimeter vom Tötungsvorsatz entfernt" gewesen, so die Staatsanwältin. Auch die Anwälte der Nebenklage forderten zehn und acht Jahre Haft für die beiden Angeklagten.
Verteidigung sieht Mitschuld Brunners
Brunner hatte sich Mitte 2009 in der Münchner S-Bahn schützend vor vier Schüler gestellt, die von den Angeklagten um 15 Euro erpresst werden sollten. "Er wurde getötet, weil er Zivilcourage zeigte", erklärte die Anklage die niederen Beweggründe. Anlass und Tat stünden in einem krassen Missverhältnis. Daran ändere auch nichts, dass Brunner, wie sich im Laufe des Verfahrens zeigte, den ersten Schlag am Bahnhof Solln ausführte. Aus Sicht der Verteidigung hatte er damit eine Mitschuld an der Eskalation.
"Dominik Brunner würde ohne die Angriffe der Angeklagten noch leben", sagte die Staatsanwältin. Er sei mindestens 15 Mal geschlagen und auch noch traktiert worden, als er schon wehrlos am Boden gelegen habe. Mindestens 22 Spuren von Gewalt seien gefunden worden, darunter auch ein Schuhabdruck an der Schläfe des 50-Jährigen. Brunner, der posthum das Bundesverdienstkreuz verliehen bekam, starb zwei Stunden nach der Tat an Herzversagen. Er hatte, wie erst im Verfahren deutlich wurde, ein krankhaft vergrößertes Herz. Die extreme Belastung hatte ein Kammerflimmern ausgelöst.
Das Urteil gegen die beiden Jugendlichen soll am 6. September gesprochen werden.