Im Prozess um den qualvollen Tod des zweijährigen Kevin verdichten sich die Verdachtsmomente gegen den angeklagten Ziehvater Bernd K.: Die von der Verteidigung aufgestellte These, eine Erkrankung des Jungen sei Ursache der zahlreichen Knochenbrüche gewesen, kann nach Angaben eines Arztes weitgehend ausgeschlossen werden. Als er den damals 15 Monate alten Jungen im Kinderkrankenhaus untersuchte, fand er keinen Anhaltspunkt für eine Knochenstoffwechselstörung, wie der Arzt vor dem Bremer Landgericht aussagte.
Arzt "schockiert und entsetzt"
Die Verteidiger des wegen Totschlags und Kindesmisshandlung angeklagten 42-Jährigen hatten eine solche Erkrankung als mögliche Ursache der Knochenbrüche und letztlich des Todes ins Spiel gebracht. Der Lebensgefährte von Kevins Mutter steht im Verdacht, den Jungen zu Tode gequält zu haben.
Das Kleinkind war am 10. Oktober 2006 tot im Kühlschrank seines Ziehvaters gefunden worden. Rechtsmediziner fanden bei der Obduktion 24 alte und frische Knochenbrüche, von denen letztlich einer die tödliche Lungenembolie ausgelöst haben soll. Im Herbst 2004 war der damals knapp neun Monate alte Kevin erstmals mit multiplen Knochenbrüchen in einer Klinik behandelt worden.
Der Arzt erinnerte sich im Zeugenstand, dass er beim Anblick der Röntgenbilder "schockiert und entsetzt" gewesen sei. Die Ärzte hätten Misshandlungen vermutet. Aufgrund eines erhöhten Kalziumwertes im Blut sei auch eine Stoffwechselerkrankung möglich gewesen. Bei einer späteren Untersuchung sei der Wert jedoch nur noch minimal erhöht gewesen. "Ich hatte zu dem Zeitpunkt keinen Anhaltspunkt dafür, dass eine Knochenstoffwechselstörung vorlag", sagte der Mediziner.
Der Arzt schilderte auch seinen Eindruck von dem Jungen: "Das Kind wirkte auf den ersten Blick völlig normal, machte einen zugewandten, freundlichen Eindruck." Bei den Untersuchungen des Kindes seien jedoch Defizite festgestellt worden: "Dass es zu klein und zu leicht für sein Alter war, nicht sicher sitzen und nicht laufen konnte und kaum redete."
Bernd K.: "Ich bin das Schwein"
Außerdem sagte ein Polizist aus, der bei der Erstürmung der Wohnung besonders intensiv mit Bernd K. gesprochen hatte. Die Verteidigung wirft ihm vor, ihn unerlaubt zu Aussagen verleitet zu haben. K. hatte zunächst gesagt, seine Frau und sein Sohn seien tot. Daraufhin hatte der Beamte nach eigenen Angaben gesagt: "Das ist mir bekannt." Er habe die Aussage auf eine Totgeburt der im November 2005 verstorbenen Lebensgefährtin bezogen, von der er aus den Akten wusste - nicht auf Kevin, sagte er vor Gericht. Die Verteidigung hatte ihm vorgeworfen, den Angeklagten mit diesem Satz dazu gebracht zu haben, etwas über den toten Kevin zu sagen.
Die Polizisten hatten Kevins Leiche gefunden, als sie den unter Amtsvormundschaft des Jugendamtes stehenden Jungen abholen und in ein Kinderheim bringen wollten. Auf dem Weg ins Polizeipräsidium sagte K. nach Angaben einer Polizistin: "Ich bin das Schwein", das Jugendamt treffe keine Schuld. Vor Gericht schwieg der Angeklagte bisher zu den Tatvorwürfen. Der Prozess soll am 13. November fortgesetzt werden. Neben der weiteren Befragung des Polizisten stehen die Aussagen von Kevins Kinderarzt sowie einer Tante und ihres Lebensgefährten auf dem Programm. Derzeit sind noch 13 weitere Verhandlungstage angesetzt.