Prozess um Untreue und Betrug Markus Hebgen soll Bewährungsstrafe bekommen

Der frühere Geschäftsführer der rheinland-pfälzischen CDU-Landtagsfraktion, Markus Hebgen, soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft wegen Betrugs und Untreue in 19 Fällen eine zweijährige Bewährungsstrafe erhalten. Die Anklage wirft ihm vor, von 2003 bis 2006 insgesamt rund 83.500 Euro veruntreut zu haben.

Der frühere Geschäftsführer der rheinland-pfälzischen CDU-Landtagsfraktion, Markus Hebgen, soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft wegen Betrugs und Untreue in 19 Fällen eine zweijährige Bewährungsstrafe erhalten. Die Anklage wirft ihm vor, von 2003 bis 2006 insgesamt rund 83.500 Euro veruntreut zu haben. Hebgen legte am Montag vor dem Mainzer Amtsgericht ein umfassendes Geständnis ab.

Hebgens Verteidiger Thomas Spintig sprach sich für eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten aus. Der frühere Geschäftsführer soll unter anderem die Kasse der Fraktionsvorsitzendenkonferenz von CDU und CSU um 62.000 Euro erleichtert haben, vor allem um eine drohende Zahlungsunfähigkeit der Mainzer CDU-Landtagsfraktion zu verhindern. Das Urteil fällt noch am (heutigen) Montag.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Christdemokrat seine Position auch ausnutzte, um sich persönlich zu bereichern. So soll Hebgen mit Hilfe einer Kreditkarte der CDU-Landtagsfraktion Besuche in Amüsierlokalen sowie private Hotelübernachtungen in Jordanien bezahlt haben. Darüber hinaus ließ sich der Christdemokrat nach dem Ergebnis der Ermittlungen rund 2.800 Bargeld aus der Fraktionskasse auszahlen, das er für eigene Zwecke verwendete.

Weitere rund 10.700 Euro erhielt er demnach als Vorschuss für angebliche medizinische Behandlungen, die aber nie ordnungsgemäß abgerechnet wurden. Der Fraktionsgeschäftsführer soll sich im Tatzeitraum in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten befunden haben. Ermittlungen gegen den früheren CDU-Landtagsabgeordneten Herbert Jullien, dem vorgeworfen worden war, Hebgen in ein Berliner Rotlichtlokal begleitet zu haben, wurden mangels Tatnachweis inzwischen eingestellt.

Da der damalige Mainzer CDU-Fraktionschef Christoph Böhr im fraglichen Zeitraum Chef der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzendenkonferenz war, führte Hebgen auch hier die Geschäfte. Aus der Kasse des Gremiums soll er nach dem Ergebnis der Ermittlungen rund 10.000 Euro in die eigene Tasche gelenkt haben. Weitere rund 52.000 Euro leitete er in die Kasse seiner Mainzer Parteifreunde, nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft um so die Zahlungsfähigkeit der CDU-Landtagsfraktion zu erhalten. Für den Prozess vor dem Mainzer Amtsgericht sind zunächst zwei Verhandlungstage anberaumt.

Hebgen wurde bereits im November 2008 vom Amtsgericht Rüdesheim zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt. Der Christdemokrat hatte nach Überzeugung des Gerichts als Geschäftsführer des Klosters Eberbach im Rheingau 30.000 Euro veruntreut. Hebgen verwaltete nach seiner Zeit als Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion die Klosteranlage, die dem Land Hessen gehört.

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