Bayerisches Oberstes Landesgericht

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Pleite für Wirecard-Aktionäre: Kein Musterverfahren gegen Wirtschaftsprüfer EY

Niederlage für tausende früherer Wirecard-Aktionäre: Das Bayerische Oberste Landesgericht hat im Kapitalanleger-Musterverfahren wegen der Wirecard-Pleite Ansprüche gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY zurückgewiesen. Die vom Landgericht München I in der Sache vorgelegten Feststellungsziele seien überwiegend unzulässig, erklärte das Oberste Landesgericht am Freitag. Schadensersatzansprüche gegen EY seien nicht im Musterverfahren zu klären.