Der Rechtsstreit um die mutmaßliche Körperverletzung durch Ex-Nationalspieler Jérôme Boateng geht in die Revision vor das Bayerische Oberste Landesgericht. Boatengs Verteidigung, die Nebenklägerin und die Staatsanwaltschaft haben allesamt gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 2. November 2022 Revision eingelegt und diese fristgerecht begründet. Das teilte das Oberlandesgericht am Freitag mit.
Jérôme Boateng soll Geldstrafe in Höhe von 1,2 Millionen Euro zahlen
Das Landgericht hatte den 34-Jährigen in zweiter Instanz wegen Attacken auf seine Ex-Freundin während eines gemeinsamen Karibik-Urlaubs schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro verurteilt – insgesamt 1,2 Millionen Euro.
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wäre der Fußball-Weltmeister von 2014 vorbestraft. Boatengs frühere Lebensgefährtin legte ebenfalls wie auch die Staatsanwaltschaft Revision ein.
2021 war Boateng bereits vom Münchner Amtsgericht wegen vorsätzlicher Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Damals wurde eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu jeweils 30.000 Euro verhängt – insgesamt 1,8 Millionen Euro. Ab mehr als 90 Tagessätzen gelten Verurteilte als vorbestraft. Gegen dieses Urteil ging Boateng vor dem Landgericht München I in Berufung.
Das Bayerische Oberste Landesgericht muss nun darüber entscheiden, ob es in dem Urteil gegen Boateng möglicherweise Verfahrens- oder Rechtsfehler gegeben hat. Im Gegensatz zu einer Berufung werden bei einer Revision die tatsächlichen Umstände des Falls nicht mehr untersucht.