Einem Baby schnitt sie die Kehle durch, das andere ließ sie bei der Geburt in der Badewanne ertrinken: Wegen zweifachen Totschlags an ihren beiden neugeborenen Kindern verurteilte das Landgericht Braunschweig am Montag eine 36 Jahre alte Frau zu einer Haftstrafe von sechseinhalb Jahren. Weil Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf Rechtsmittel verzichteten, ist das Urteil nach Angaben eines Gerichtssprechers rechtskräftig. Die Anklage hatte ursprünglich siebeneinhalb Jahre, die Verteidigung fünfeinhalb Jahre Haft für die Frau gefordert.
Die 36-Jährige hatte in dem Prozess gestanden, im Jahr 2005 ihrem ersten Baby gleich nach der Geburt die Kehle durchgeschnitten zu haben und die Leiche am Waller See bei Braunschweig vergraben zu haben. In diesem Fall ging das Gericht aber von einer möglicherweise erheblich verminderten Schuldfähigkeit aus, weil sie womöglich bei der Tat in einen realitätsfernen Zustand verfallen war und ihr Kind wie in Trance getötet haben könnte. Die Schwangerschaft hatte sie geheim gehalten, das Kind kam in ihrer Wohnung zur Welt.
Im zweiten Fall aus dem Frühjahr diesen Jahres hatte die Frau ebenfalls die Schwangerschaft verheimlicht. In diesem Fall hatte sich die Mutter aber nach eigenen Angaben auf die Geburt gefreut und war nach Auffassung des Gerichts voll schuldfähig. Dem Geständnis der Frau zufolge war sie bei der Geburt in ihrer Badewanne in Ohnmacht gefallen, in dieser Zeit sei das Baby ertrunken. Das Gericht wertete die Tat aber dennoch als Totschlag durch Unterlassen, weil die Frau wusste, dass sie das Kind bekommen würde und sie dennoch notwendige Vorkehrungen für die Entbindung unterlassen hatte.