Wegen sogenannter Verunglimpfung des Staates ermittelt die Kriminalpolizei des baden-württembergischen Polizeipräsidiums Ludwigsburg gegen einen 41-Jährigen aus der Ortschaft Merklingen.
Er hisste am Dienstag dieser Woche auf der Garage seines Wohnhauses eine Flagge der Bundesrepublik Deutschland, auf der mittig eine zur Hälfte geschälte Banane abgedruckt ist.
Albern, aber perfekt für die Zielgruppe: Donald Trump schmust mit der US-Flagge

Verunglimpfung als "Bananenrepublik"
Durch diese Darstellung werde das Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland verunglimpft, da die Darstellung auf einen Vergleich mit einer "Bananenrepublik" abzielen könnte, wie die Polizeibehörde mitteilte. Die Flagge wurde von den zuständigen Beamten beschlagnahmt und der 41-Jährige müsse mit einer Strafanzeige rechnen.
Die Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole ist im Strafgesetzbuch in Paragraf 90a geregelt: "Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ebenso wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ein von einer Behörde öffentlich angebrachtes Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt."

Als Bananenrepublik werden in abwertender Weise Staaten tituliert, in denen Korruption und Bestechlichkeit an der Tagesordnung sein sollen. Beispielhaft seien ein nichtfunktionierendes Rechtssystem und/oder wirtschaftliche oder politische Instabilität sowie staatliche Willkür.
Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg