Irrtum Verwechslung bei Obduktion: Krematorium verbrennt zur Erdbestattung vorgesehene Leiche

Ein Sarg im Krematorium. Bei einem aktuellen Fall wurde die falsche Leiche verbrannt.
Ein Sarg im Krematorium. Bei einem aktuellen Fall wurde die falsche Leiche verbrannt.
© Imago Images
Dramatische Panne in der Medizinischen Hochschule Hannover: Bei einer Obduktion wurden dort zwei Leichen verwechselt und eine Leiche verbrannt, die eigentlich für eine Erdbestattung vorgesehen gewesen wäre.

Die Wünsche eines Verstorbenen in Bezug auf seine Bestattung gelten ohnehin als unabdingbar. In der Medizinischen Hochschule Hannover ist dagegen nun wegen einer Verwechslung von zwei Leichen verstoßen worden: Anscheinend wurden bei der Obduktion in der Hochschule zwei Leichen miteinander vertauscht. In der Folge wurde die falsche Leiche ins Krematorium geliefert und dort eingeäschert. Besonders bitter: Bei der eingeäscherten Leiche handelte es sich um einen Muslim – im islamischen Glauben sind Feuerbestattungen generell ein Tabu.

Laut "Hannoversche Allgemeine Zeitung" wurde die Leiche des 71 Jahre alten Muslims bereits am vergangenen Freitag im Krematorium verbrannt. Ein Fehler, denn eigentlich sollte an diesem Tag ein 81-Jähriger dort eingeäschert werden. Bemerkt wurde der Irrtum erst, als die Leiche des Muslims für die Beisetzung vorbereitet werden sollte. Bitter: Zu diesem Zeitpunkt hatte die Familie des 81-Jährigen bereits die "falsche" Urne beigesetzt.

Leichen verwechselt: Polizei ermittelt nicht

Die Familie des Muslims hat sich nun an die Polizei gewandt. Rechtliche Folgen wird es in dem Fall für die Verantwortlichen aber wohl nicht geben: Die Polizei hat keine Ermittlungen aufgenommen, da es "keinen Hinweis auf eine vorsätzliche Tat" gebe. Der Landesverband der Muslime, Schura Niedersachsen, forderte in einem Schreiben von den Verantwortlichen bei der MHH eine lückenlose Aufarbeitung. Das Handeln der MHH sei "leichtsinnig und verantwortungslos" und für die muslimische Familie "besonders schwerwiegend", da im Islam Tote nicht eingeäschert werden dürfen.

Die MHH wollte sich zu dem Schreiben der Schura nicht äußern, teilte über einen Sprecher nur mit: "Die MHH bedauert die Verwechslung zutiefst, unser Mitgefühl gilt den Angehörigen."

dpa
tvm

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