Die Cum-Ex-Geschäfte, an denen der Angeklagte beteiligt gewesen sei, haben laut Gericht zwischen 2009 und 2010 zu einem Steuerschaden von knapp 110 Millionen Euro geführt.
Video Banker wegen Cum-Ex-Geschäften zu Haftstrafe verurteilt

Im dritten Strafprozess um den Cum-Ex-Steuerskandal am Landgericht Bonn ist ein ehemaliger Banker der Privatbank MM Warburg zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Gericht sprach den früheren Risikoanalysten von MM Warburg am Mittwoch schuldig wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen. Er habe als Geschäftsführer einer Investmentgesellschaft zwei Fonds mit aufgelegt, die auf Cum-Ex-Transaktionen zum Schaden der Staatskasse abzielten. Die Cum-Ex-Geschäfte, an denen der Angeklagte beteiligt gewesen sei, hätten zwischen 2009 und 2010 zu einem Steuerschaden von knapp 110 Millionen Euro geführt, sagte der Vorsitzende Richter. Es handele sich um einen besonders schweren Fall. Strafmildernd habe sich das Geständnis des Angeklagten ausgewirkt. Dessen Verteidiger Ingo Heuel sagte: "Sie können sich ungefähr ein Bild davon machen, wo die Kammer ohne Geständnis gelandet wäre. Das, glaube ich, haben Sie den Ausführungen entnommen. Die Kammer hat gesagt, dass sie dann die sieben Jahre, die die Staatsanwaltschaft ursprünglich gefordert hat, für nicht ganz unangemessen hält. Dann können Sie ungefähr berücksichtigen, wie stark das Geständnis und auch die Aufklärungshilfe, die unser Mandant geleistet hat, insgesamt auf der Strafzumessungsebene berücksichtigt wurde. Sie haben aber auch gehört, dass wir letzten Endes bei einigen rechtlichen Dingen anders, nicht im Tatsachenbereich, bei einigen rechtlichen Dingen das etwas anders sehen, als die Kammer das gesehen hat. Und da müssen wir jetzt die schriftlichen Gründe abwarten und dann eben schauen, wie es weitergeht." Die Verteidigung hatte im Verfahren betont, der Ex-Banker habe durch die Transaktionen keinen einzigen Euro verdient und im Prozess umfassend ausgesagt. Der Verurteilte selbst hatte die Geschäfte als "größten Fehler seines Berufslebens" bezeichnet. Bei den Cum-Ex-Geschäften war dem deutschen Staat ein Schaden in Milliardenhöhe entstanden. Anleger ließen sich dabei eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer auf Aktiendividenden mit Hilfe von Banken mehrfach erstatten. Die Fälle hatten weite Kreise gezogen, bei Banken und Anwaltskanzleien gibt es deswegen immer wieder Durchsuchungen.