Video Bundestag beschließt Nachtragsetat 2023 - Schuldenbremse ausgesetzt

Video: Bundestag beschließt Nachtragsetat 2023 - Schuldenbremse ausgesetzt
STORY: Der Bundestag hat die Aussetzung der Schuldenbremse für das Jahr 2023 und einen Nachtragshaushalt beschlossen. Damit zog die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP am Freitag Konsequenzen aus dem Verfassungsgerichtsurteil zum Klima- und Transformationsfonds. Mit dem Nachtragsetat werden die Milliarden-Kredite für die Energiepreishilfen bei Gas, Fernwärme und Strom für 2023 auf eine andere Grundlage gestellt. Nach den Jahren 2020 bis 2022 wurde die Schuldenbremse damit das vierte Jahr in Folge ausgesetzt. Der Beschluss fiel mit großem Rückhalt aus den Ampel-Fraktionen. FDP-Chefhaushälter Otto Fricke verteidigte das Vorgehen: 0-Ton Otto Fricke (FDP), Bundestagsabgeordneter: "Das erste ist ,der Nachtragshaushalt 2023. Das Urteil - und darüber sind sich alle einig -, sagt ganz klar, dass der Wirtschaftstabilisierungsfonds, den diese Koalition nutzen wollte, um durch diese Energiekrise und die sehr hohen Energiepreise Anfang diesen Jahres zu kommen, nicht mehr von uns genutzt werden kann. Ergebnis ist also, wir gehen durch eine Umbuchung in den Kernhaushalt, nehmen die entsprechenden Anpassungen vor, ohne uns neue Verschuldungsmöglichkeiten zu ermöglichen und ohne neue Schulden zu machen. So geht man mit dem Urteil um. So geht diese Koalition mit dem Urteil um, indem sie klar und deutlich nachvollzieht, was notwendig ist an Anforderungen. Das ist eine Haushaltspolitik, so wie sie dann auch sein soll." Unions-Vizefraktionschef Mathias Middelberg warf der Ampel dagegen vor, verfassungsrechtliche Bedenken blieben mit Blick auf andere Sondervermögen bestehen. "Das ist kein guter Kompromiss für dieses Land. Es ist eher der Versuch, den Riss in Ihrer Ampel zu kitten. Ihnen ist der Klebstoff in der Größenordnung von 60 Milliarden Euro abhandengekommen. Und jetzt muss die Lücke anderweitig geschlossen werden." Nach der Grundsatzeinigung beim Haushalt 2024 setzte die Koalition erste Beschlüsse um, die für das kommende Jahr wirksam sind. Mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz beschloss der Bundestag unter anderem eine Anhebung des Kohlendioxid-Preises ab Anfang nächsten Jahres, durch den sich Tank- und Heizkosten bei fossilen Energieträgern erhöhen.
Die Bundesregierung begründet die erneute Aussetzung der Schuldenbremse mit einer im Grundgesetz als Ausnahme vorgesehenen außergewöhnlichen Notlage. Sie verweist auf den Ukraine-Krieg und daraus resultierende besonders hohe Energiepreise im Frühjahr 2023.

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