Seit Dienstag überprüft das Bundesverfassungsgericht, ob die Anhebung der Obergrenze für die staatliche Teilfinanzierung der Parteien rechtmäßig ist.
Video Bundesverfassungsgericht verhandelt staatliche Unterstützung für Parteien

Wie viel Geld sollen die Parteien hierzulande vom Staat erhalten? Seit Dienstag überprüft das Bundesverfassungsgericht, ob die Anhebung der Obergrenze für die staatliche Teilfinanzierung der Parteien rechtmäßig ist. FDP, Linke und Grüne hatten eine Normenkontrollklage eingereicht. Zuvor hatte bereits die AfD eine Organklage gegen die Anhebung der Parteienfinanzierung vorgebracht. Die Vorsitzende Richterin Doris König sagte am Dienstag am coronabedingten Ausweichstagungsort in der Messehalle von Rheinstetten: O-TON DORIS KÖNIG, VORSITZENDE RICHTERIN ("Bei der staatlichen Parteienfinanzierung handelt es sich um einen politisch und verfassungsrechtlich sensiblen Bereich, der für die Bürgerinnen und Bürger in unserer durch die Parteien geprägten Demokratie von erheblichem Interesse ist.") Im Juni 2018 hatte die Bundesregierung aus Union und SPD einen entsprechenden Gesetzentwurf innerhalb weniger Tage zur Abstimmung gebracht. Der Justiziar der Unions-Fraktion, Ansgar Heveling, sagte, er halte die Anhebung weiterhin für gerechtfertigt: O-TON ANSGAR HEVELING, JUSTIZIAR DER UNIONS-BUNDESTAGSFRAKTION ("Insbesondere mit Blick darauf, dass digitale Beteiligungsformate auch einen erhöhten Mittel-Aufwand erfordern.") Das sei damals "im Windschatten der Fußball-WM" auch viel zu eilig geschehen, kritisiert AfD-Justiziar Stephan Brandner: O-TON STEPHAN BRANDNER, JUSTIZIAR DER AFD-BUNDESTAGSFRAKTION ("Ja, uns stört jetzt inhaltlich, was das Gesetz angeht, dass die Obergrenze, die vom Bundesverfassungsgericht festgelegt wurde, durchbrochen wurde mit der fadenscheinigen Begründung, die Altparteien, die Koalitionsfraktionen brauchen 25 Millionen Euro mehr im Jahr wegen der Digitalisierung. Das erschließt sich keinem, denn durch Digitalisierung soll ja alles günstiger werden." Bundestagsvize-Präsidentin Petra Pau von der Linken kritisiert das Gesetz gemeinsam mit Vertretern von FDP und Grünen: O-TON BUNDESTAGSVIZEPRÄSIDENTIN PETRA PAU (LINKE) ("Uns störten zwei Sachen: Erstens, dass man den guten Brauch, dass man, wenn man meint, man hat Veränderungsbedarf, dann miteinander darüber berät, was ist angemessen, und das auch nach außen ordentlich vermittelt, dass man das aufgegeben hat, und dass man aus unserer Sicht willkürlich die Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung angehoben hat." Die Kläger sehen alles in allem keine Notwendigkeit für eine Erhöhung der staatlichen Zuwendungen, zumal auf diese Weise. Die Vertrauenswürdigkeit von Politik werde dadurch gefährdet. Mit einem Urteil der obersten deutschen Richterinnen und Richter wird allerdings erst in einigen Monaten gerechnet.