Als die kleine Gabriele S. aus dem hessischen Fulda ihr Leben verliert, ist sie gerade einmal fünf Jahre alt. Die Mutter holt das kleine Mädchen am Nachmittag des 3. Juni 1983, einem warmen Sommertag, von der Kita ab. Bis das Abendessen fertig ist, darf sie draußen spielen. Das Grundstück grenzt an den Wasserkanal Galgengraben.
Als die Mutter schließlich gegen 18 Uhr zum Essen ruft, ist das Mädchen verschwunden. Die Eltern, deren Ehe zerrüttet ist, suchen verzweifelt die Gegend ab und melden sie bei der Polizei gegen 19 Uhr schließlich als vermisst.
Obduktion ergibt: Gabriele S. wurde sexuell missbraucht
Es folgt eine groß angelegte Suche mit Feuerwehr, Polizei und Bundesgrenzschutz. Auch Nachbarn und Freunde beteiligen sich daran. Auf dem Gartengelände des Grundstücks entdeckt ein Polizist schließlich ein paar Kleidungsstücke und Spielsachen. Stunden später findet ein Feuerwehrmann mehrere Meter tief in einem mehr als 20 Meter langen, unterirdisch verlaufenden Rohr von rund einem Meter Durchmesser ihre Leiche.

Das Kind ist nur noch mit einem Hemdchen bekleidet. Eine anschließende Obduktion ergibt: Die Fünfjährige wurde sexuell missbraucht und regelrecht zu Tode geschlagen.
Fall am Mittwoch bei "Aktenzeichen XY ungelöst"
Auch fast 39 Jahre später hat die Polizei keine Spur zu dem Täter. Doch da Mord nicht verjährt, wird der komplette "Cold-Case" nochmals durch Staatsanwaltschaft Fulda und die Polizei Osthessen neu aufgerollt und am Mittwoch ab 20.15 Uhr in der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY ungelöst" mit Rudi Cerne ausgestrahlt.
Die Kripo Fulda geht davon aus, dass irgendjemand etwas weiß. Vielleicht Zeugen, die dem Täter nahe standen und sich doch noch überwinden können, auszusagen. Der Mörder müsste durch seine nasse Kleidung aufgefallen sein, hatte eventuell sogar Blut an der Kleidung. Laut Ermittler war er schmal, aber kräftig und verfügte über gute Ortskenntnisse. Sonst hätte er zum Beispiel nicht über das versteckte Abwassersystem hinter dem Grundstück Bescheid gewusst.
5.000 Euro Belohnung ausgesetzt
Für Angaben die zur Ermittlung und Ergreifung des Täters, beziehungsweise der Täter führen, wird von Seiten der Staatsanwaltschaft eine Belohnung in Höhe von 5.000 Euro ausgesetzt.
Hinweise können unter der Telefonnummer 0661/105-4447 oder im Internet unter der E-Mail-Adresse rki-fulda.ppoh@polizei.hessen.de eingerichtet werden. In begründeten Ausnahmefällen können diese auch vertraulich behandelt werden.
Quellen: Polizei Osthessen, Hessischer Rundfunk