Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Verbot der für Samstag geplanten Demonstration gegen die Corona-Politik wieder aufgehoben. Es gebe jedoch strenge Auflagen zur Einhaltung des Mindestabstands, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag. Die Versammlungsbehörde hatte die Großdemonstration mit bis 20.000 erwarteten Teilnehmern wegen des Infektionsschutzes am Mittwoch verboten.
Der Anmelder habe durch die Bereitstellung von 900 Ordnern und hundert Deeskalationsteams "hinreichende Vorkehrungen" getroffen, entsprechend auf die Versammlungsteilnehmer einzuwirken, teilte das Gericht weiter mit. Aus dem Konzept des Anmelders sei demnach nicht zu erkennen, dass er das Abstandsgebot bei der für 22.500 Menschen angemeldeten Veranstaltung "bewusst missachten" werde.
Gericht: Prognose, dass Teilnehmer Auflagen missachten, nicht ableitbar
Eine solche Prognose lasse sich weder aus dem Verlauf der Versammlung am 1. August noch aus der kritischen Haltung der Teilnehmer zur Corona-Politik ableiten, erklärte das Gericht. Außerdem bemängelte das Gericht, die Versammlungsbehörde habe nur unzureichend Alternativen zu einem Versammlungsverbot geprüft wie etwa die Änderung des Orts oder eine Begrenzung der Teilnehmerzahl.
Allerdings muss der Veranstalter dem Urteil zufolge weitere Auflagen beachten: Im Bühnenbereich müssen Gitter aufgestellt werden, auch muss regelmäßig auf die Mindestabstände hingewiesen werden. Die Versammlungsbehörde darf außerdem weitere Auflagen zur Einhaltung des Mindestabstands erlassen.

Polizei will Auflagen durchsetzen
Die Berliner Polizei will nun die strengen Bestimmungen für die Teilnehmer zum Schutz vor Corona-Infektionen mit einem Großaufgebot durchsetzen. Das kündigte der Einsatzleiter Stephan Katte am Freitag auf einer Pressekonferenz vor dem Gerichtsentscheid an. Sollten sich die Demonstranten nicht an Abstands- und Maskenregeln halten, werde man die Demonstration "zügig" wieder auflösen.
Wie viele Menschen genau erwartet würden, sei schwer zu sagen, hieß es von Polizeipräsidentin Barbara Slowik. Sie sprach von maximal 30.000 Demonstranten. Katte nannte die Zahl von 10.000 bis 20.000 Demonstranten. Unklar ist vorerst, was nun aus den bisher 5100 weiteren Anmeldungen zu Demonstrationen werde, die als "Ersatzveranstaltungen" gedacht waren - und damit zunächst ebenfalls verboten.
Demo Organisator Ballweg: "Voller Erfolg für uns"
Besorgt zeigte sich die Polizei über die im Internet formulierte "offene Gewaltbereitschaft", wie Vizepräsident Marco Langner sagte. Es gebe auch viele Aufrufe von Rechtsextremisten zur Teilnahme an den Versammlungen.
Der Initiator der geplanten Demonstration gegen die Corona-Politik hat sich unterdessen erfreut über die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts gezeigt. "Das ist ein voller Erfolg für uns", sagte Michael Ballweg, Vertreter der Initiative "Querdenken", in einem Youtube-Video. "Das ist ein Erfolg für unsere Grundrechte, die wir haben und die wir uns nicht genehmigen lassen müssen." Ballweg betonte, dass die Demonstration am Samstag friedlich ablaufen solle. "Diejenigen, die zu Gewalt aufrufen, gehören nicht zu uns."
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die Versammlungsbehörde kann vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ziehen, um das Verbot doch noch durchzusetzen. Die Behörde hatte die Großdemonstration wegen des Infektionsschutzes am Mittwoch verboten, am Donnerstag legte der Anmelder Querdenken 711 dagegen Beschwerde ein.