Wer schon einmal ein Zimmer oder eine Wohnung gebucht hat, kennt das womöglich: Auf den Fotos wirkt alles schnieke, akkurat und wohnlich – in der Realität dann aber glaubt man, dass einem eigentlich eine komplett andere Unterkunft gezeigt wurde, als die auf den Bildern. Genau so erging es Jack S. mit seiner Studenten-Unterkunft in Norwich, einer Stadt im Osten Englands.
Kurz zusammengefasst beschreibt er sein Studentenzimmer im Gespräch mit der BBC als "Baustelle". Der 19-Jährige war im September 2020 noch in seinem ersten Jahr an der University of East Anglia, als er in die "Velocity Studenten-Unterkunft" in Norwich einzog.
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In seiner Grundsatzentscheidung schlug das Gericht sich auf die Seite der Mieter. Diese müssen beim Auszug demnach nicht mehr automatisch einen Anteil der Renovierungskosten übernehmen, wenn sie vor Ablauf der vereinbarten Renovierungsfristen ausziehen. Außerdem dürfen Vermieter ihre Mieter nur dann pauschal zu Instandhaltungen verpflichten, wenn sie die Wohnung auch frisch renoviert übergeben.
(Az.: VIII ZR 185/14 u.a.)
"Schönes, gehobenes Studentenzimmer" in Norwich
Seinen Studienplatz erhielt er erst im Nachrückverfahren, sodass er durch seinen Wartelistenplatz erst später als die meisten anderen Studierenden nach Norwich kam. Also hatte er zuvor keine Chance, die Unterkunft zu besichtigen und buchte sie unbesehen. "Ich dachte, ich würde das bekommen, was ich auf diesen Fotos gesehen habe", sagt er im Gespräch mit der BBC. "Diese schönen, gehobenen Studentenzimmer."
Aber als er vor Ort war, erwartete ihn das genaue Gegenteil: "Überall waren Löcher und offene Schächte, Handwerker wuselten umher und hämmerten an der Decke und den Wänden. Das Gebäudeinnere war von Staub bedeckt. Es war absurd und fast schon komisch, dass da Menschen einzogen, obwohl noch nichts fertig war."
Doch S. wusste sich zu wehren. Er studierte nämlich Jura und tat also das, was wohl jeder Jurastudent mit ein wenig Selbstvertrauen tun würde: Er verklagte seinen Vermieter.

Inkasso-Unternehmen eingeschaltet
Zunächst zog S. nach einer Woche aus der Unterkunft aus und stellte die Mietzahlungen ein. Im Anschluss drohte ihm ein Inkasso-Unternehmen mit der Eintreibung der ausstehenden Mietzahlungen. Also wandte sich S. seinen Lehrbüchern zu und begann, seinen eigenen Fall juristisch zu untersuchen.
Er sammelte Zeugenaussagen, sammelte die Rechtsprechung zum Thema Vertragsrecht zusammen und klagte wegen Vertragsbruch und Falschdarstellung gegen den Vermieter. "Um ehrlich zu sein, war es ganz einfach", sagt S. im Gespräch mit der BBC. "Ich habe damals Vertragsrecht studiert. Für mich war es ein Leichtes, mein Vertragsrecht-Lehrbuch zu öffnen und einige der relevanten Gesetze durchzusehen und auf die Situation anzuwenden."
Er fügte noch hinzu: "Wir haben unser Geld zurückgefordert, unsere Kaution und die erste Monatsmiete." Doch auch der Vermieter bestand auf seinem vermeintlichen Recht und klagte gegen S. Insgesamt forderte dieser rund 7000 Britische Pfund (etwa 8200 Euro)."
Gegenklage abgewiesen
Bei einer Online-Anhörung vor dem Newcastle County Court am 2. November sprach sein Vater für S. vor Gericht und S. gewann. Alles, was er an den Vermieter bereits gezahlt hatte, plus Gerichtsgebühren in Höhe von insgesamt 999 Britischen Pfund (etwa 1200 Euro). Die Gegenklage des Vermieters wurde abgewiesen.
Dadurch hat Jack S. – lange vor dem Ende seines Jurastudiums – mit Hilfe seiner Lehrbücher schon seinen ersten Rechtsfall gewonnen. Es sei "großartig, zu gewinnen". Man könne "diese Vermieter einfach nicht gewinnen lassen", fügte er hinzu. Der Vermieter lehnte eine Stellungnahme gegenüber der BBC zu dem Fall ab.
Quelle: BBC