Das Weihnachtsfest 2020 unterliegt den Corona-Kontaktbeschränkungen laut einem Beschluss von Bund und Ländern. Unsere Grafik gibt auf Basis dieser Entscheidung einen Überblick, mit wem wir dieses Jahr Weihnachten zusammen feiern dürfen. So kann ein älteres Ehepaar beispielsweise mit zwei erwachsenen Kindern, ihren Partnern oder Partnerinnen plus allen Enkelkindern feiern – sofern diese Enkel unter 14 Jahre alt sind. Ein drittes Kind mit eigenem Haushalt dürfte an der Feier jedoch nicht teilnehmen (siehe Feier-Variante 1).
Wohnt ein über 18-jähriges Kind noch im Haushalt des Ehepaars, dürfen zwei weitere Kinder und deren etwaige Partner oder Partnerinnen und die Enkelkinder noch dazu kommen (Feier-Variante 2).
Corona-Feiern: von gerader Linie und Seitenlinie
Hat das Ehepaar ein Kind mit eigenem Haushalt, dürfte kein weiterer Verwandter aus der so genannten Seitenlinie dazu kommen. Ein solcher Verwandter wäre beispielsweise der Bruder des Mannes des Ehepaars (Feier-Variante 3).
Zur Erklärung von gerader Linie und Seitenlinie: Die Verwandtschaft zwischen Vorfahren und Nachkommen ist in gerader Linie. Dazu zählen zum Beispiel Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder. Zur Verwandtschaft in der Seitenlinie zählen etwa Bruder und Schwester, Tante und Onkel, Nichte und Neffe.

Feier unter Freunden: fünf Personen aus zwei Haushalten
Bei Feiern im Freundeskreis dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten miteinander feiern. Das bedeutet beispielsweise auch, dass aus zwei Wohngemeinschaften mit je drei Bewohnern eine Person darauf verzichten müsste, im Freundeskreis zu feiern. (Feier-Variante 4).
Die Regelung gilt laut Beschlusspapier "in Abhängigkeit vom jeweiligen Infektionsgeschehen". Im Falle weiter ansteigender Infektionszahlen könnten einzelne Landesregierungen die Maßnahmen also noch ändern oder verschärfen.