Weil es ihren "tiefen religiösen Überzeugungen" widerspreche, hat sich eine Bäckerin im US-Bundesstaat Kalifornien geweigert, einen Hochzeitskuchen für ein lesbisches Ehepaar zu backen. Die Behörden wollten sie zunächst dazu zwingen, doch ein Richter hob diese Entscheidung nun auf, wie aus einem öffentlich einsehbaren Urteil hervorgeht. Demnach wiege die Meinungsfreiheit in diesem Fall mehr als das "Recht auf einen freien Marktzugang". Als Teil des ersten Zusatzartikels der Verfassung ist die Freedom of Speech in den USA eines der höchsten Güter.
Der Richter unterstreicht in dem Urteil jedoch, dass es sich hier um eine Einzelfallentscheidung handle. Jemand, der zum Beispiel Reifen verkaufe, dürfe sich nicht weigern, diese auch an gleichgeschlechtliche Paare zu verkaufen, nur weil dies seiner religiösen Überzeugung widerspreche. Und auch eine Bäckerei müsse grundsätzlich Produkte an alle Verkaufen, etwa die Torten und Kuchen in der Auslage. Der Knackpunkt in diesem Fall aber sei, dass der angefragte Kuchen nicht vorher gebacken wurde, sondern speziell für das Paar hergestellt werden sollte. Das Backen und Verzieren eines Kuchens sei aber ein künstlerischer, schaffender Akt. Niemand könne gezwungen werden, so etwas gegen seinen Willen und seine Überzeugungen zu vollziehen, so die Argumentation des Richters.
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Lesbisches Paar fühlte sich diskriminiert
Im August 2017 hatte das lesbische Paar die kleine Bäckerei in Kalifornien aufgesucht, um einen Kuchen für ihre Hochzeitszeremonie zu bestellen. Sie nannten einer Angestellten ihre Wünsche und suchten sich ein Design aus der Auslage aus. Bei einem Termin wenige Tage später trafen sie auf die Besitzerin des Ladens. Diese entschuldigte sich bei dem Paar und teilte den Frauen mit, dass sie ihren Auftrag gerne an eine andere Bäckerei weiterreichen wolle, weil sie die gleichgeschlechtliche Ehe nicht billigen könne. Diese widerspreche dem biblischen Gebot, dass eine Ehe nur zwischen Mann und Frau geschlossen werden dürfe. Im Oktober beschwerte sich das Paar darüber bei den Behörden, weil es sich ob seiner sexuellen Ausrichtung diskriminiert fühlte. Das Amt entschied zunächst zu ihren Gunsten, doch der Richter hob diesen Beschluss nun auf.
