In einem sogenannten Runderlass hat das Land Sachsen-Anhalt seinen Polizisten Regeln zum Abschuss verhaltensauffälliger oder verletzter Wölfe übermittelt. "Der polizeiliche Schusswaffengebrauch gegen Wölfe ist zulässig, wenn von ihnen (...) eine gegenwärtige erhebliche Gefahr ausgeht und diese nicht auf andere Weise zu beseitigen ist", heißt es in dem seit Mittwoch geltenden Erlass, der vom Innenministerium im Einvernehmen mit dem Umweltministerium auf den Weg gebracht wurde.
Auch bei einem Unfall verletzte Wölfe können demnach unmittelbar erschossen werden, wenn eine Beratung mit der zuständigen Umweltbehörde oder einem Tierarzt "nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint". Zudem sei der direkte Abschuss möglich, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass die Wildtiere sonst unter erheblichen Qualen verenden würden".
Umgang mit Wölfen ist umstritten
"Der Schutz unserer Bevölkerung steht für mich an erster Stelle", erklärte Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) zu dem Erlass. Daher sei es "nur folgerichtig, dass bei verhaltensauffälligen und verletzten Wölfen, die eine akute Gefahr für Leib und Leben von Menschen darstellen, der Schusswaffengebrauch erlaubt ist". Dies sei jedoch auch schon vor dem Erlass so gewesen, sagte ein Sprecher des Innenministeriums dem stern. Das neue Dokument stelle Klarheit für die Beamten her und enthalte darüber hinaus eine Liste von Ansprechpartnern.
Der umstrittene Umgang mit Wölfen ist ein Thema der am Mittwoch im brandenburgischen Potsdam beginnenden dreitägigen Herbstkonferenz der Umweltminister von Bund und Ländern. Wölfe breiteten sich in Deutschland in den vergangenen Jahren immer weiter aus. Sie sind bisher äußerst streng geschützt. Es ist verboten, sie zu fangen oder zu töten. Inzwischen gibt es aber Forderungen, die Tiere zu bejagen.
