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Justitiabrunnen in Frankfurt

Potsdamer Anwalt wegen verbotener SA-Parole auf X zu Geldstrafe verurteilt

Wegen des Verwendens einer verbotenen SA-Parole ist ein Potsdamer Anwalt zu einer Geldstrafe von 6600 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht der brandenburgischen Landeshauptstadt sprach den 64-Jährigen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig, wie ein Sprecher mitteilte. Damit folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte, der ohne Verteidigung auftrat, plädierte auf Freispruch.