Tod von Kind nach Notruf in Schwangerschaft: Fall muss neu verhandelt werden
Über die Klage von Eltern eines Kinds, das mit einem Jahr an den Folgen von Sauerstoffmangel vor der Geburt starb, muss neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwies den Fall am Donnerstag zurück an das Oberlandesgericht Schleswig. Dieses soll ein Expertengutachten zu der Frage einholen, ob beim Notruf kurz vor der Geburt sofort ein Notarzt hätte geschickt werden müssen. (Az. III ZR 417/23)