Wohlfahrtsverband klagt an "Bild"-Hetze gegen Hartz-IV-Empfänger

Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat gegen die "Bild"-Zeitung wegen ihrer Hartz IV-Berichterstattung vom Freitag schwere Vorwürfe erhoben. Die Zeitung betreibe "Stimmungshetze mit falschen Fakten", so der Vorwurf.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat gegen die "Bild"-Zeitung wegen ihrer Hartz IV-Berichterstattung vom Freitag schwere Vorwürfe erhoben. Die Zeitung betreibe "Stimmungshetze mit falschen Fakten", erklärte der Verband zu der "Bild"-Titelgeschichte mit der Überschrift "Macht Hartz IV faul? Für immer mehr Menschen lohnt es sich nicht mehr zu arbeiten". Die Beispielrechnungen der Zeitung seien "allesamt falsch und in der deutlichen Absicht manipuliert" mit dem Ziel, Stimmung gegen Hartz-IV-Bezieher zu machen. Der Verband habe deshalb den Deutschen Presserat angerufen.

"Bild" stellte die Einkommen von verschiedenen Arbeitnehmern mit Kindern den staatlichen Bezügen von Langzeitarbeitslosen gegenüber und kam zu dem Schluss: "Für viele lohnt sich Arbeiten kaum noch!" Die Zeitung habe wichtige Einkommensquellen von Arbeitnehmerfamilien systematisch unterschlagen, erklärte dazu der Wohlfahrtsverband. So seien das Wohngeld und der Kinderzuschlag in allen Fällen ignoriert worden. "In Wirklichkeit ist der Lohnabstand bei allen dargestellten Haushalten gewahrt", betonte der Hauptgeschäftsführer des Verbands, Ulrich Schneider. "In der aktuell aufgeheizten Debatte wird mit solchen Falschinformationen Politik gemacht", warnte er.

Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt sagte der "Bild"-Zeitung: "Wenn die Grundsicherung zu hoch ist, wird legale Arbeit unattraktiv." Der Bericht verweist darauf, dass die Pläne der schwarz-gelben Bundesregierung dazu führen könnten, die Zahl der Hartz-IV-Bezieher noch zu vergrößern.

Wenn die Zuverdienstgrenzen für Langzeitarbeitslose angehoben würden, dürften sie mehr Geld von einem Nebenjob behalten, reguläre Arbeitnehmer stünden dann noch schlechter da. Auch eine Erhöhung der Regelsätze für Kinder aus Hartz-IV-Familien, wozu im Februar ein Urteil erwartet wird, werde den Abstand zur regulären Vollzeitarbeit weiter verringern.

AFP
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