Die Staatsanwaltschaft München hat ein Verfahren gegen den Veranstalter des Zugspitz-Berglaufes eingeleitet. Bei der Veranstaltung waren am Sonntag zwei Läufer ums Leben gekommen. Ein Wettersturz hatte die Sportler überrascht. Dieser sei vorhersehbar gewesen, so die Ermittler.
Die Staatsanwaltschaft München II ermittelt gegen den Veranstalter des Extremberglaufs auf die Zugspitze, bei dem am Sonntag zwei Läufer gestorben waren. Wie die Behörde mitteilte, wurde ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.
Der Wettersturz, bei dem die beiden Läufer getötet und zahlreiche andere verletzt wurden, sei vorhersehbar gewesen. Daher könne es sein, dass der Veranstalter eine Mitverantwortung an Tod und Verletzungen trage. Die teilweise nur mit T-Shirts und kurzen Hosen bekleideten Sportler waren am Sonntag auf dem Weg zum Gipfel von Schneetreiben und eisigem Wind überrascht worden.