Steuerreform 2008 Was sich bei den Unternehmenssteuern ändert

Die Unternehmenssteuerreform nimmt mit der Verabschiedung im Bundeskabinett die nächste Hürde. Wenn die Reform 2008 in Kraft tritt, müssen sich Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen auf weitreichende Neuerungen einstellen. Die wichtigsten Punkte der Reform im Überblick.

Kapitalgesellschaften

Mit der Reform soll die Steuerlast für Kapitalgesellschaften in Deutschland von derzeit 38,6 Prozent 2008 auf durchschnittlich knapp unter 30 Prozent sinken. Damit liegt die Bundesrepublik im europäischen Mittelfeld.

Der Körperschaftsteuersatz für Aktiengesellschaften und GmbHs wird auf 15 Prozent gesenkt. Bisher müssen die Unternehmen 25 Prozent entrichten.

Die Steuererleichterungen kosten den Fiskus im ersten Jahr der Reform insgesamt 6,47 Mrd. Euro. Auch in den beiden darauffolgenden Jahren liegen die Ausfälle nach Angaben des Finanzministeriums bei 6,7 Mrd. Euro und 6,8 Mrd. Euro. Das Finanzministerium rechnet jedoch vor, dass sich die Ausfälle unter Berücksichtigung der Entlastung und Gegenfinanzierung auf rund 5 Mrd. Euro beliefen.

Zinsschranke

Zur Gegenfinanzierung wird bei der Körperschaftsteuer eine Zinsschranke eingeführt. Die Schranke soll gewährleisten, dass Unternehmen durch den Abzug von Zinsaufwendungen ihren Gewinn nicht unter eine bestimmte Grenze drücken. Zum Schutz von mittelständischen Firmen wird eine Freigrenze von 1 Mio. Euro geschaffen. Die nicht anerkannten Zinsaufwendungen können zudem in den Folgejahren beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Die Zinsbesteuerung war einer der großen Streitpunkte bei den Verhandlungen zwischen Bund, Ländern und Koalition. Union und SPD wollen erreichen, dass Gewinne nicht mehr ins Ausland verlagert werden, sondern in Deutschland versteuert werden.

Die Wirtschaft wehrte sich vergeblich gegen die Zinsschranke. Factoring- und Leasingunternehmen sehen sich in ihrer Existenz bedroht, wenn sie ihren Zinsaufwand nicht mehr als Betriebsausgaben geltend machen können. An der Ausgestaltung der Zinsschranke wurde bis zuletzt gefeilt.

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Collage mit Porträts von Merz, Klingbeil, Söder und Reiche

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Funktionsverlagerung

Eine Firma, die Betriebsteile, Patente oder Lizenzen ins Ausland verlagert, wird künftig schärfer besteuert. Geplant ist, das "Gewinnpotenzial" zu ermitteln und die zu erwartenden Profite aus der Produktion im Ausland vorab in Deutschland zu versteuern. Rund 1,8 Mrd. Euro soll das einbringen.

Die Wirtschaft übt scharfe Kritik an dem Vorhaben, weil es den Forschungsstandort gefährde. Kein Unternehmen sei unter diesen Bedingungen bereit, noch in die Forschung zu investieren. Die Bundesregierung entschärfte daraufhin den Entwurf: Eine Doppelbesteuerung in Deutschland und an dem Produktionsstandort im Ausland soll vermieden werden.

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer bleibt als wichtige kommunale Einnahmequelle erhalten. Die Höhe der Steuer errechnet sich aus der vom Bund festgelegten Steuerzahl und dem Hebesatz der Gemeinde. Die Gewerbesteuermesszahl sinkt auf 3,5 Prozent von derzeit fünf Prozent. Anhand dieser Messzahl wird die Gewerbesteuerschuld berechnet.

Gestrichen wird die Möglichkeit, die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe von der Steuerlast abzuziehen. Stattdessen wurde der Faktor, mit dem die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld angerechnet werden darf, von 1,8 auf 3,8 angehoben.

Die Kommunen müssen weniger von der Gewerbesteuer an Bund und Länder abführen. Auf Städte und Gemeinden kommen nur in den Anfangsjahren zusätzliche Lasten zu. Wenn die Reform ihre volle Wirksamkeit entfaltet, steigen ihre Einnahmen leicht an.

Personengesellschaften

Personengesellschaften werden weiterhin Einkommensteuer zahlen. Nach Angaben des Finanzministeriums handelt es sich bei rund 85 Prozent der deutschen Firmen um Mittelständler und Handwerksbetriebe. Die Inhaber zahlen den normalen Einkommensteuersatz von 15 Prozent bis 42 Prozent.

Mit der Reform soll es eine faktische Angleichung zwischen Kapital- und Personengesellschaften geben. Einbehaltene Gewinne werden nur mit rund 28 Prozent besteuert. Eine zusätzliche Entlastung ergibt sich durch eine Änderung der Ansparabschreibung. Sie wird im Jahr der Investition nicht mehr gewinnsteigernd aufgelöst, sondern direkt von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gutes abgezogen. Zusätzlich gibt es eine Sonderabschreibung.

Degressive Abschreibung

Die degressive Abschreibung wird in eine lineare Abschreibung umgewandelt. Die Unternehmen können dann nur immer den gleichen Anteil ihrer Investitionskosten steuerlich geltend machen. Bisher ist es möglich, dass zu Beginn ein höherer und später ein geringerer Anteil angerechnet wird.

In letzter Minute abgemildert wurde die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter. Der Grenzwert sinkt von 410 Euro auf 100 Euro und nicht wie ursprünglich vorgesehen auf 60 Euro. Güter und Gegenstände im Wert von 100 Euro bis 1000 Euro können auf ein Konto gebucht und im ersten Jahr zu 20 Prozent abgeschrieben werden.

Abgeltungsteuer

Die Abgeltungsteuer wird erst mit dem Jahr 2009 eingeführt. Zinsen, Dividenden und andere Kapitaleinkünfte sollen künftig pauschal mit 25 Prozent besteuert werden. Die Banken behalten die Steuer ein und überweisen den Betrag direkt an das Finanzamt. Dafür wird die umstrittene Kontenabfrage entfallen.

Auf Privatanleger könnten dadurch neue Belastungen zukommen. Auch die Private-Equity-Branche kritisiert die Steuerpläne. Die Beteiligungsfirmen müssen künftig die Abgabe zahlen, wenn sie sich nach einigen Jahren aus einem Unternehmen zurückziehen.

FTD
Von Kai Beller