Asylunterkunft

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Zweiter Prozess um Anschlag auf Asylheim im Saarland 1991: Freispruch bestätigt

Zweiter Prozess um Anschlag auf Asylheim im Saarland 1991: Freispruch bestätigt

Nach dem tödlichen Brandanschlag auf eine Asylunterkunft im Saarland im Jahr 1991 gibt es keine zweite Verurteilung. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte am Dienstag den Freispruch für den damaligen Anführer der Skinhead-Szene in Saarlouis vom Vorwurf der Beihilfe. Bei dem Anschlag starb der 27 Jahre alte Asylbewerber Samuel Yeboah, der Täter ist bereits rechtskräftig wegen Mordes verurteilt. (Az. 3 StR 534/24)
Bundesgerichtshof in Karlsruhe

BGH urteilt in zweitem Prozess nach tödlichem Anschlag auf Asylunterkunft 1991

Im zweiten Prozess um einen tödlichen Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft im Jahr 1991 im Saarland spricht der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag (11.00 Uhr) sein Urteil. Der Hauptangeklagte ist bereits rechtskräftig wegen Mordes verurteilt, vor dem BGH geht es nun noch um einen zweiten Angeklagten. Diesen sprach das Oberlandesgericht Koblenz vom Vorwurf der Beihilfe frei. (Az. 3 StR 534/24)