Bundesverwaltungsgericht bestätigt Ausweisung von salafistischem Prediger
Die Ausweisung eines salafistischen Predigers aus Deutschland ist rechtens. Das Bundesverwaltungsgericht ließ nach einem am Freitag in Leipzig veröffentlichten Beschluss die Beschwerde des Klägers gegen eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bremen zur Ausweisung des tunesischen Imams nicht zu. (BVerwG 1 B 1.25)