Elterngeld
BMAS trifft Übergangsregelung für ALG-II-Empfänger
Die Bundesministerien für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und für Arbeit und Soziales (BMAS) haben eine Übergangsregelung für Arbeitslosengeld-II-Empfänger bezüglich des Elterngeldes getroffen. Demnach wird das Elterngeld nicht auf die Sozialleistung angerechnet.