Die Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Hannover sieht keine Veranlassung für eine Rüge oder gar einen Parteiausschluss des früheren Bundeskanzlers Gerhard Schröder. Die Kommission teilte am Montag mit, dass sich Schröder "eines Verstoßes gegen die Parteiordnung nicht schuldig gemacht hat, da ihm kein Verstoß nachzuweisen ist". Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen Berufung eingelegt werden.