Seit ein paar Jahren haben Fluggäste unter bestimmten Bedingungen bei Annullierungen und Verspätungen Anrecht auf Entschädigungen. In manchen Fällen sogar bis zu 600 Euro. Wir haben die wichtigsten Informationen dazu hier zusammengetragen.
Egal ob Sie wegen Überbuchung zurück bleiben oder der Flug annulliert wurde – in solchen Fällen können Sie eine Entschädigung von Ihrer Fluggesellschaft einfordern. Das gilt auch bei größeren Verspätungen. Die Einzelheiten sind in der sogenannten "Fluggastrecht-Verordnung" (VO(EG) 261/2004) geregelt und gelten für alle von einem in einem EU-Land gelegenen Flughäfen abgehenden Flügen. Es ist egal, wo die Fluggesellschaft ihren Sitz hat. Reisen Sie allerdings aus einem Drittstaat an, muss die Fluggesellschaft ihren Sitz in Europa haben, um unter diese Regeln zu fallen.