EuGH zu Flugreise: Entlaufener Hund gilt wie verlorenes Reisegepäck
Für den Transport von Haustieren im Frachtraum eines Flugzeugs gelten prinzipiell dieselben Regeln wie für Reisegepäck. Dementsprechend richtet sich der Schadenersatz für den Verlust eines Tieres während des Transports "nach der für Reisegepäck vorgesehenen Haftungsregelung", wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag urteilte. Im vorliegenden Fall ging es um eine Hündin, die vor dem Verladen ins Flugzeug in Buenos Aires entlaufen war und nicht wieder eingefangen werden konnte.