Reisebuchungen im Internet Das Ende der Bestpreisgarantie

Reiseportale im Internet dürfen von Hotels keine Bestpreisgarantien mehr verlangen. Reiselustige können sich freuen: Schon für den Osterurlaub dürften die Zimmerpreise sinken.

Viele Verbraucher lieben sie: Die Bestpreisgarantien im Internet. Alle großen Reiseportale wie HRS, Booking oder Expedia bieten sie an und vermitteln den Kunden damit das Gefühl, bei der Buchung nicht viel falsch machen zu können. Doch die Sache hat einen Haken: Damit das Ganze funktioniert, schreiben die Portale in ihre Verträge mit den Hotels Meistbegünstigungsklauseln. Die Hotels müssen garantieren, dass nirgendwo anders im Internet ihre Zimmer günstiger angeboten werden. Das Bundeskartellamt sieht darin eine Behinderung des Wettbewerbs und hat nun ein Machtwort gesprochen.

Ins Visier nahmen die Wettbewerbshüter als erstes Deutschlands größtes Online-Hotelportal HRS. Hotels, die dort um Kunden werben wollten, mussten dem Portal bislang den jeweils niedrigsten Zimmerpreis, die höchstmögliche Zimmerverfügbarkeit und die günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen garantieren. Selbst an der eigenen Rezeption sollten die Hotels laut Bundeskartellamt den Reisenden zuletzt keine besseren Konditionen mehr anbieten dürfen.

Das ist nun Geschichte. Die Behörde untersagte HRS nicht nur die Umsetzung der Bestpreis-Klausel bei deutschen Hotels, sondern verpflichtete das Unternehmen auch, sie bis zum 1. März kommenden Jahres aus den Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entfernen. Gleichzeitig leitete die Behörde wegen vergleichbarer Klauseln Verfahren gegen die beiden wichtigsten Wettbewerber Booking und Expedia ein.

Höhere Preise durch Bestpeis-Garantien?

Ist damit das Ende der beliebten Bestpreisgarantien für die Kunden eingeläutet? Nicht unbedingt. HRS will auch nach der Entscheidung des Kartellamts an seiner Bestpreisgarantie für die Kunden festhalten. Doch selbst wenn derartige Versprechen aus der Mode kämen, müsste das nicht unbedingt ein Nachteil für die Verbraucher seien.

Denn es ist umstritten, ob derartige Garantien überhaupt im Kundeninteresse sind. Der Volkswirt Ulrich Schwalbe von der Universität Hohenheim hält Bestpeis-Garantien für "ein Instrument zur Durchsetzung hoher Preise". Sie sollten den Eindruck besonders günstiger Angebote vermitteln. Aber in Wirklichkeit ermöglichten sie es dem Unternehmen, vergleichsweise gefahrlos die Preise zu erhöhen, meint der Experte und verweist auf entsprechende Untersuchungen.

Auch für Kartellamtspräsident Andreas Mundt steht außer Zweifel, dass die gängige Praxis der Hotelportale negative Auswirkungen für die Kunden hat. "Bestpreisklauseln bei Buchungsportalen im Internet sind nur auf den ersten Blick vorteilhaft für den Verbraucher. Letztlich verhindern die Klauseln, dass an anderer Stelle niedrigere Hotelpreise angeboten werden können", meint er. Neue Anbieter könnten auf dem Markt nur sehr schwer Fuß fassen, wenn sie Hotelzimmer nicht günstiger anbieten könnten als die Platzhirsche.

"Befreiungsschlag" für die Hoteliers

Ein Aufatmen gab es nach der Entscheidung des Kartellamts beim Hotelverband Deutschland (IHA). Dies könne ein "Befreiungsschlag" für die Hoteliers in Deutschland sein, sagt IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe. Denn für die Hoteliers hat sich das Gebaren der mächtigen Online-Portale längst zum Alptraum entwickelt. Einst waren die Hotelportale willkommene und preiswerte Helfer bei der Vermietung leerer Zimmer. Heute diktieren sie die Bedingungen und kassieren 15 bis 25 Prozent des Zimmerpreises an Provision.

Sorge bereitet den Hoteliers, dass die vom Kartellamt untersagten Forderungen der Portale durch die Hintertür wieder eingeführt werden könnten. Etwa durch Regeln, die über die Platzierung der Hotels auf der Trefferliste der Hotelportale entscheiden. Wer dort unter den ersten zehn steht, hat wesentlich größere Chancen auf eine Buchung als derjenige, der erst auf Platz 30 auftaucht. Die Wettbewerbshüter müssten die "intransparenten Rankingkriterien" der Buchungsportale künftig besonders im Auge behalten, drängt Luthe.

HRS-Geschäftsführer Tobias Ragge begrüßte, dass das Bundeskartellamt nun auch ein Verfahren gegen die Wettbewerber Booking und Expedia eingeleitet habe. "Ziel muss es sein, dass für alle Marktteilnehmer gleiche Rahmenbedingungen gelten, die einen fairen Wettbewerb zulassen." Expedia kündigte an, man werde mit dem Bundeskartellamt bei der Untersuchung kooperieren. Das Unternehmen sei aber der Auffassung, "dass die vertraglichen Vereinbarungen mit den deutschen Hotelpartnern den geltenden Gesetzen voll und ganz entsprechen". Von Booking war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

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tkr/Erich Reimann/DPA

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