Aufgrund eines Warnstreiks der Gewerkschaft Verdi fällt seit dem Morgen und den ganzen Tag über der gesamte Passagier-Flugverkehr am Hauptstadtflughafen BER aus. Der Arbeitskampf sei am frühen Morgen planmäßig angelaufen, sagte Verdi-Verhandlungsführer Holger Rößler. Der Ausstand soll demnach bis zum Betriebsende um Mitternacht andauern.
Terminals fast menschenleer
In den Terminals war am Morgen entsprechend wenig los. „Alle Passagiere wurden von ihren Airlines rechtzeitig informiert und sind gar nicht erst zum Flughafen gekommen“, sagte eine Sprecherin der Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg (FBB). „Die Flüge wurden umgebucht oder alternative Reisewege angeboten.“ Betroffen sind den Betreibern zufolge rund 445 Flugbewegungen mit etwa 57.000 Passagieren.
Aufgerufen zum Warnstreik sind rund 2.000 Beschäftigte der Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg (FBB). Darunter sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Feuerwehr, der Verkehrsleitung oder dem Terminalmanagement.
Die Aufrechterhaltung des Flugbetriebs gilt deshalb als nicht möglich, auch wenn andere wichtige Bereiche wie die Bodenverkehrsdienste oder die Sicherheitskontrollen von Dienstleistern erfüllt werden, die nicht bestreikt werden.
Streik am BER: Diese Rechte haben Fluggäste
Grundsätzlich gilt bei streikbedingtem Flugausfall oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden: die Fluggesellschaft muss Reisenden eine alternative Beförderung zum Ziel anbieten. Oft werden sie automatisch auf einen anderen Flug umgebucht. Weil aber an fast allen deutschen Airports die Arbeit niederliegt, wird die Airline bei innerdeutschen Flügen eher anbieten, das Flugticket in eine Bahnfahrkarte umzuwandeln.
- In jedem Fall sollten sich Fluggäste zunächst an ihre Fluggesellschaft wenden – die wird ihnen die nächsten Schritte erklären.
- Wer einen Flug im Rahmen einer Pauschalreise gebucht hat, sollte sich auch an den Reiseveranstalter wenden.
- Sitzen Passagiere streikbedingt länger am Flughafen fest, müssen Fluggesellschaften Betreuungsleistungen erbringen, etwa in Form von Gastronomiegutscheinen für Getränke und Snacks vor Ort. Gegebenenfalls müssen die Airlines auch eine Hotelübernachtung organisieren.
- Ab fünf Stunden Wartezeit und länger können Passagiere Ihren Flugpreis zurückverlangen. Heben Sie Quittungen Ihrer Ausgaben auf. Die Betreuungsleistungen müssen Ihnen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Sollte dies trotz Nachfrage nicht geschehen, können Sie diese anschließend der Fluggesellschaft in Rechnung stellen.
- Ob Passagiere Entschädigungen infolge eines Warnstreiks einfordern können, hängt vereinfacht gesagt davon ab, wer konkret streikt. Sind, wie jetzt, Teile des Flughafenpersonals in einem Warnstreik, sind die Aussichten eher schlecht.