Autos EU-Richter kippen Bußgeld gegen VW

Gute Nachricht für die Wolfsburger: Ein EU-Gericht hat eine Millionengeldbuße gegen den Volkswagen-Konzern wegen angeblicher Festsetzung von Preisen für den Passat aufgehoben.

Das Gericht erster Instanz entschied am Mittwoch in Luxemburg, Volkswagen brauche die von der EU-Kommission vor drei Jahren verhängte Geldbuße von 30,96 Millionen Euro nicht zu zahlen (Az.: T-208/01). Die Kommission habe nicht nachgewiesen, dass zwischen VW und seinen Händlern eine rechtswidrige Vereinbarung bestanden habe. Vielmehr habe VW einseitig gehandelt, ohne dass das Einverständnis der Händler nachgewiesen sei.

Passat nicht unter Listenpreis verkaufen

VW hatte in den Jahren 1996 und 1997 seine deutschen Vertragshändler aufgefordert, den neuen "Passat" nicht unterhalb der Preisempfehlung zu verkaufen und keine oder nur beschränkte Preisnachlässe an Kunden zu gewähren. Im Mai 2001 verhängte die EU-Kommission deshalb die Geldbuße gegen den Konzern. Wettbewerbskommissar Mario Monti erklärte damals, VW habe zum Nachteil der Verbraucher eindeutig das Recht der Händler beschnitten, ihre Preise selbst festzusetzen. Gegen diese Entscheidung klagte VW in Luxemburg.

Nachweis des Händlerverhaltens fehlte

Die Richter gaben dem Konzern jetzt Recht und erklärten das Bußgeld für nichtig. Das Gericht bemängelte in der Urteilsbegründung, die Kommission hätte nur die einseitige Aufforderung von VW berücksichtigt, nicht aber nachgewiesen, dass sich VW-Händler auch tatsächlich daran gehalten hätten. Nach früherer Rechtsprechung des Gerichts dürfe die Kommission aber nur dann von einer rechtswidrigen Vereinbarung ausgehen, wenn sie die stillschweigende oder ausdrückliche Zustimmung der Händler nachweist. Dies sei nicht geschehen.

Dafür kürzlich 90 Mio.-Strafe bestätigt

Die EU-Kommission kann gegen das Urteil binnen zwei Monaten Rechtsmittel einlegen. Dann geht der Fall vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH), das höchste EU-Gericht. Vor sechs Wochen hatte VW in einem anderen Verfahren noch eine Niederlage von den EU-Gerichten hinnehmen müssen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in letzter Instanz eine 90 Millionen Euro-Strafe bestätigt, die die Kommission wegen Behinderung des grenzüberschreitenden Autohandels verhängt hatte.

DPA

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