Abgeltungssteuer Trotz Krise profitieren

Von Robert Kracht
Die Banken-Pleiten haben die Einführung der Abgeltungssteuer aus dem Bewusstsein gedrängt. Leider. Denn Krise hin oder her: Ab 2009 ändert sich ein Menge. Doch statt Gewinne vor dem Fiskus zu retten gilt es nun, den Systemwandel zu nutzen - und das Finanzamt an den Verlusten zu beteiligen.

Gäbe es jetzt bereits die Abgeltungsteuer, könnten sich viele Anleger freuen. Denn ihre roten Zahlen ließen sich deutlich besser mit Zinsen oder Dividenden verrechnen. Nach dem noch geltenden Recht zählen die Verluste jetzt aber nur innerhalb einer einjährigen Frist und fallen beim Fiskus bei längerer Haltedauer völlig unter den Tisch. Aber selbst mit anerkannten Spekulationsverlusten innerhalb der Zwölf-Monats-Frist lässt sich nur mühsam die Steuerlast senken: Die Verluste wirken nur sehr eingeschränkt als Minderungspolster.

Börsenverluste verrechnen

Trotzdem gibt es einen kaum beachteten Lichtblick: Ein jetzt realisiertes Börsenminus lässt sich bis Ende 2013 mit Gewinnen verrechnen, die der Abgeltungssteuer unterliegen.

Bislang lautete die Botschaft der Geldhäuser immer, bis Silvester das eigene Depot mit Wertpapieren vollzustopfen. Dann können die anschließend anfallenden Gewinne nach einem Jahr steuerfrei realisiert werden. Dieser Bestandsschutz für den Altbestand 2008 lässt sich sogar über Generationen vererben, sodass die Nachkommen auf Gewinne mit Fonds oder Aktien ebenfalls keine Steuern zahlen müssen.

Aus Nachteilen werden Vorteile

Damit diese Strategie aufgeht, müssen die Kurse aber steigen. Wer beispielsweise im Januar 2008 Bankaktien geordert hatte, wird sich in diesen Tagen kaum darüber freuen, dass die Gewinne im Februar 2009 oder später steuerfrei realisiert werden können. Denn wer glaubt schon daran, dass sich die Kurse bis dahin wieder so kräftig erholen, dass die ehemaligen Einstandspreise nach oben durchbrochen werden?

Wichtiger ist angesichts der seit einigen Wochen nach unten purzelnden Börsen eher, wie die Verluste beim Finanzamt zählen und wie das neue System der Abgeltungssteuer mit roten Zahlen umgeht. Hier verbessert sich die Situation deutlich, allerdings müssen die Wertpapiere dann auch erst nach 2008 gekauft werden. Der werblich herausgehobene Bestandsschutz kippt also ins Gegenteil. Wer den bereits mit Einkäufen im Sommer 2008 retten wollte, kann die anschließenden Verluste nur schlecht beim Finanzamt anbringen. Denn Steuerfreiheit bedeutet im Gegenzug auch gestrichene Minusposten.

Zertifikat-Verluste absetzen

Es gibt aber auch Lichtblicke: Bisher galten Zertifikate als einer der großen Verlierer im Rahmen der Systemumstellung. Denn hier gilt der verkürzte Bestandsschutz nur bis Ende Juni 2009, anschließend realisierte Gewinne sind immer steuerpflichtig. Jetzt rückt dieser ursprüngliche Nachteil wieder in den Fokus. Denn wer schneller Steuer zahlen muss, darf auch schneller ein Steuerminus produzieren.

stern.de zeigt, was die Finanzkrise für die Neuregelungen im Zuge der Abgeltungssteuer ab 2009 bedeutet und welche Anlageprodukte plötzlich in einem ganz anderen Licht dastehen.

Welche Verlustregeln gelten ab 2009?

Die Abgeltungssteuer bringt Anlegern deutliche Vorteile, wenn sich Wertpapiere einmal nicht in die erwartete Richtung bewegen. In schlechten Börsenzeiten profitieren Sparer nämlich erheblich über die bessere Verrechnungsmöglichkeit von realisierten Verlusten. Die können dann nicht nur wie derzeit entsprechende Gewinne binnen Jahresfrist, sondern unabhängig von der Haltedauer auch Zinsen, Dividenden und Lebensversicherungserträge mindern. Insoweit fallen dann keine Abgaben an.

Währungsverlust mindert Steuervolumen

Das gilt dann sogar für einen Währungsverlust: Während Anleger derzeit oberhalb vom Freistellungsvolumen von 801 Euro Zinsabschlag auf die ausbezahlten und zumeist üppigen Fremdwährungszinsen zahlen, fällt die Abgeltungsteuer erst nach Abzug von roten Zahlen aus einem Devisenminus an. Sofern ein Verlust verbleibt, darf der sogar noch andere Kapitaleinnahmen steuerfrei halten.

Wo können Verluste verrechnet werden?

Generell bei Wertpapieren, die ab dem 2. Januar 2009 gekauft werden - und das unabhängig von der anschließenden Haltedauer. Hinzu kommen generelle Verluste aus so genannten Finanzinnovationen, unabhängig von einen Kauf vor oder ab 2009. Gemeint sind hier Wertpapiere wie beispielsweise Garantiezertifikate, abgezinste Sparkassenbriefe oder strukturierte Anleihen mit variablem Zinskupon, bei denen realisierte Gewinne derzeit schon dem Zinsabschlag unterliegen. Die wandern ohne Bestandsschutz oder Übergangsregeln sofort in die Systemumstellung. Damit gilt ein nach Silvester mit solchen Finanzinnovationen realisiertes Minus sofort als negative Kapitaleinnahme. Die Bank behält erst dann Abgeltungssteuer ein, wenn die positiven Erträge über diesem Verlust liegen.

Ab Juli Änderung bei Zertifikaten

Als drittes Produkt kommen Risikozertifikate hinzu, bei denen der Emittent keine garantierte Rückzahlung zugesagt hat. Für ab dem 15. März 2007 gekaufte Titel gilt ein verkürzter Bestandsschutz bis Ende Juni 2009. Nur bis dann lassen sich Gewinne außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei realisieren und Verluste zählen bei längerer Haltedauer nicht mehr. Einen Tag später dreht sich der Spieß um: Dann sind Gewinne generell steuerpflichtig und Verluste lassen sich mit Zinsen oder Dividenden verrechnen. Liegen die mit Zertifikaten ab Juli 2009 realisierten roten Zahlen über den Kapitaleinnahmen, wird das verbleibende Minus einfach für die Folgejahre als Verrechnungspotential konserviert.

Was ist mit jetzt eingetretenen Verlusten?

Das ist die derzeit wohl am häufigsten gestellte Frage, denn angesichts der in den vergangenen Monate und Tage deutlich gefallenen Kurse hat wohl nahezu jeder Anleger Aktien, Zertifikate oder Fonds mit roten Zahlen im Depot. Wer dieses Minus jetzt realisiert, kann gleich mehrere Steuervorteile auf einmal nutzen. Sofern Wertpapiere noch kein Jahr im Depot liegen, kommt es zu einem Spekulationsverlust. Der ist mit gleichartigen Börsengewinnen 2008 verrechenbar, was wohl eher eine rühmliche Ausnahme sein dürfte. Mangels vorhandenem Kursplus sucht das Finanzamt dann nach Spekulationsgewinnen in 2007 und verrechnet das aktuelle Börsenminus damit. Daraus folgt dann eine Erstattung der damals bezahlten Spekulationsteuer.

Verluste werden auch den Fiskus treffen

Sofern dort nicht ausreichend schwarze Zahlen vorhanden sind, wird der jetzt realisierte Spekulationsverlust unter der Abgeltungsteuer bis 2013 verrechnet. Dieses einmalige Privileg im Rahmen der Systemumstellung lässt sich also bereits heute nutzen. Als das Gesetz zur Abgeltungssteuer im Sommer 2008 beschlossen wurde, hatte wohl kein Politiker damit gerechnet, dass diese Sonderregelung auf einmal so wichtig wird und den Fiskus wahrscheinlich eine ganze Stange Geld kosten wird.

Denn Ende 2008 ungenutzte Verlustvorträge aus Spekulationsgeschäften dürfen anschließend bis Ende 2013 anfallende Kurserträge mindern, die schon dem Abgeltungstarif unterliegen. Damit haben Anleger also fünf Jahre Zeit, um mit aktuellen roten Zahlen den kommenden Pauschaltarif nach unten zu drücken. Das gelingt grundsätzlich mit allen Wertpapieren, die binnen Jahresfrist mit Verlust realisiert werden. Sofern keine entsprechend hohen Spekulationsgewinne aus anderen Börsen- und Termingeschäften oder mit Immobilien vorliegen, stellt das Finanzamt einen Verlustvortrag amtlich fest. Ganz wichtig ist dabei, dass Sparer ihre jetzt realisierten Verluste in die Steuererklärung 2008 deklarieren, auch wenn sie sich mangels Kursplus überhaupt nicht auswirken. Werden die erst in späteren Jahren unter dem System der Abgeltungssteuer nachgemeldet, berücksichtigt der Fiskus das Minus nicht mehr.

Wie funktioniert die Verrechnung ab 2009?

Ab 2009 kassiert die Bank erstmals Abgeltungssteuer auf Kursgewinne aus nach 2008 georderten Aktien, Fonds oder Optionsscheinen. Hinzu kommt - unabhängig vom Kauftermin - das Plus aus allen so genannten Finanzinnovationen wie strukturierte Anleihen oder Garantiezertifikaten. Hierüber lässt sich der Anleger dann von seinem Institut zum Jahresende eine separate Steuerbescheinigung ausstellen. Die reicht er mit der Steuererklärung 2009 ein und bekommt dann prompt Geld zurück. Denn das Finanzamt reaktiviert nun den zuvor konservierten Verlustvortrag und zieht ihn von den Gewinnen bis auf Null ab. Können alle Gewinne hierdurch ausgeglichen werden, gibt es die komplette Abgeltungssteuer erstattet.

Verrechnen mit Minuspolster

Gewinne entstehen aber nicht nur durch den Verkauf von Wertpapieren, sondern auch bei Verkauf oder Fälligkeit von Zerobonds oder abgezinsten Sparbriefen. Deren Kursplus enthält die während der Haltedauer aufgelaufenen Zinsen. Werden diese Wertpapiere zwischen 2009 und 2013 verkauft oder fällig, kann der aufgehäufte Zinseszinsertrag durch Verrechnung mit alten Spekulationsverlusten komplett steuerfrei bleiben. Ähnlich sieht es aus, wenn ein Garantiezertifikat mit üppigem Kursplus erst nach 2008 fällig wird. Dieser Gewinn lässt sich ebenfalls mit dem zuvor aufgebauten Minuspolster verrechnen.

Was ändert sich dadurch für bestimmte Anlageformen?

Die Finanzmarktkrise macht vor allem deutlich, dass Aktien tatsächlich die großen Reformverlierer sind. Dafür hellt sich die Einschätzung für Zertifikate wieder auf und spekulative Anlagen wie Optionsscheine oder Termingeschäfte können neue Pluspunkte ausspielen. Bei Put und Call über Optionen oder Futures ist es nämlich nahezu unwichtig, dass die Spekulationsfrist ab 2009 gestrichen wird. Denn diese Geschäfte laufen meist kürzer als ein Jahr, sodass auf Gewinne bereits derzeit Spekulationsteuer in Höhe der individuellen Progression des Sparers von bis zu 45 Prozent anfällt. Künftig sinkt der Tarif auf pauschal 25 Prozent im Gewinnfall und Verluste halten Zins- oder Lebensversicherungserträge in gleicher Höhe steuerfrei.

Warum lohnen sich Aktien 2009 nicht mehr?

Aktionären beschert die Silvesternacht eher einen Kater. Dividenden werden bei Zahlung ab 2009 nicht mehr halbiert mit dem individuellen, sondern in voller Höhe unter dem pauschalen Steuersatz erfasst. Selbst Spitzenverdienern bleibt netto weniger. Noch schlechter sieht es für realisierte Gewinne aus: Die sind derzeit innerhalb der Spekulationsfrist nur zur Hälfte steuerpflichtig und anschließend komplett steuerfrei. Künftig verbleiben unabhängig von Haltefristen nur knapp 75 Prozent davon fürs eigene Konto. Diese Nachteile sind längst bekannt, angesichts der massiven Kurseinbrüche rückt aber gerade jetzt eine besonders einschränkende Regelung ins Blickfeld: Denn Verluste lassen sich - anders als bei allen anderen Anlageformen - nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnen. Dies führt im Endeffekt zu dem Ergebnis, dass die Investition in Unternehmensbeteiligungen unter der neuen Abgeltungssteuer völlig unattraktiv wird, da das eingegangene Risiko vom Finanzamt nicht mehr belohnt wird.

Aktien werden Auslaufmodell

Bei anderen Wertpapierarten wie Aktienfonds, Zertifikate oder Optionsscheine gibt es immerhin noch den Ausgleich, dass sich rote Zahlen ab 2009 besser verrechnen lassen. Dies geht über die bisherige Jahresfrist hinaus und künftig sogar mit Zinsen, Dividenden oder Versicherungserträgen. Bei Aktien wirkt dieser positive Aspekt in schlechten Börsenzeiten nicht. Verluste aus ab 2009 georderten Titeln dürfen nur gleichartige Gewinne ausgleichen. Treten die nicht ein, wird das Minus auf Jahrzehnte konserviert und vom Finanzamt wirkungslos für die Zukunft vorgehalten. Gleichzeitig fällt jedoch auf die Gewinne aus Zertifikaten oder Investmentfonds kräftig Abgeltungsteuer an. Aktien im Privatdepot werden damit aus Steuersicht zum Auslaufmodell.

Wieso werden Zertifikate wieder interessant?

Zertifikate rutschen schneller als alle anderen Wertpapiere ohne Spekulationsfrist in die Kursgewinnbesteuerung. Denn der Bestandsschutz kippt für ab dem 15. März 2007 erworbene Titel, die ab Juli 2009 verkauft oder fällig werden. Zwar greift dann auf Gewinne ab dem zweiten Halbjahr 2009 die Abgeltungsteuer, dafür lassen sich dann realisierte Verluste aber mit Zinsen oder Dividenden verrechnen. Damit muss der Sommer 2009 für die Besitzer von Zertifikaten also nicht ins Wasser fallen.

Vorteil Verlustgeschäft

Wer jetzt im Kurs gesunkene Titel mit Fälligkeit ab Herbst 2009 wählt, kann ein später mögliches Verlustgeschäft als negative Kapitaleinnahmen verrechnen, in Höhe des Minusbetrags bleiben Zinsen, Dividenden oder Kurserträge von der Abgeltungsteuer unbehelligt. Bei den anderen Wertpapieren gelingt diese Verrechnung nur mit nach 2008 erworbenen Titeln und bei Aktien unabhängig vom Ordertermin überhaupt nicht. Hier darf das Minus künftig nur Aktiengewinne ausgleichen.

Zwei Arten von Zertifikaten sind vom Bestandsschutz überhaupt nicht betroffen, hier wirkt sich die Systemumstellung an Neujahr 2009 sofort positiv aus. Sofern der Emittent eine Rückzahlungsgarantie gibt oder sich die Derivate auf einen Rentenindex wie den deutschen REX-P beziehen, liegen so genannte Finanzinnovationen vor. In diesem Fall werden realisierte Gewinne auch heute schon - unabhängig von Haltefristen - als Kapitaleinnahmen erfasst und unterliegen dem Zinsabschlag. An Neujahr 2009 sinkt lediglich der Tarif von der individuellen Progression in den moderaten Pauschaltarif von einem Viertel.

Kleines Trostpflaster

In den unsicheren Zeiten der Finanzkrise ist es sicher keine schlechte Wahl, auf konservative Garantie- oder Zinszertifikate ohne Verlustrisiko zu setzen, wenn der Emittent eine gute Bonität aufweist. Nach Silvester belastet die Steuer auf den Kursgewinn auch nicht mehr die Progression des Sparers für sein übriges Einkommen. Garantie-Zertifikate bieten künftig also Sicherheit zum moderaten Pauschaltarif, sofern der Schuldner seine Zahlungsverpflichtung einhalten kann. Bei Zertifikaten von Lehman Brothers, die Gläubigerschutz beantragt haben, wird es vermutlich nicht mehr dazu kommen.

Wer über Zertifikate die Abgeltungsteuer zügiger nutzen will, darf Verluste besser verrechnen und Kapitaleinnahmen moderater besteuern. Gar keine schlechten Aussichten für Anleger, die sich jetzt ein Indexzertifikat auf den Dax ins Depot legen. Zeigen die Staatsgarantien Wirkung und steigen die Börsen wieder an, geht vom Gewinn nur ein Viertel an den Fiskus. Verpuffen die jetzt beschlossenen Stützungsmaßnahmen hingegen, bringt der entlastende Steuereffekt zumindest ein kleines Trostpflaster.

Was heißt das für den Staatshaushalt?

Das ist schwer einzuschätzen und hängt vom Verhalten der Privatanleger und der künftigen Börsenentwicklung ab. Auch ohne die Finanzkrise bringt die Abgeltungsteuer weniger ein als die bisherige Abgabe auf private Kapitalerträge. Denn die Deutschen sind eher konservativ und setzen überwiegend auf Zinstitel. Hier sinkt der Tarif um bis zu 20 Prozent. Dieser Ausfall lässt sich kurzfristig nicht dadurch ausgleichen, dass Gewinne künftig ohne Spekulationsfrist immer ein Viertel Abgaben kosten. Denn ab wann der Fiskus wieder großflächig auf ein Kursplus zugreifen kann, weiß derzeit keiner so genau.

Jetzt kommen die beiden Unbekannten ins Spiel: Werfen Anleger nun massenweise ihre Depotwerte auf den Markt und deklarieren über die Steuererklärung üppige Spekulationsverluste, fallen die Einnahmen aus der Abgeltungsteuer fünf Jahre lang eher mau aus. Denn so lange dürfen die Sparer ihre Altverluste verrechnen.

Sofern es mit den Börsen auch nach dem Jahreswechsel weiter nach unten geht, wirkt sich außerdem negativ auf den Staatshaushalt aus, dass sich Verluste unter dem neuen System besser verrechnen lassen. Steigen aber die Kurse an und fassen Anleger wieder Mut, kann es hingegen zu Entlastungen für den Fiskus kommen.

Ein Haushaltsloch lässt sich bereits ausmachen: Unternehmer und Personengesellschaften schrieben ihren Wertpapierbestand in der Bilanz 2008 nämlich massiv ab. Dieses Minus dürfen sie mit anderen Gewinnen verrechnen. Das wird dazu führen, dass eine Reihe von Firmen zu viel bezahlte Steuervorauszahlungen erstattet bekommen und einige Unternehmen, auch außerhalb der Bankbranche, wegen der Finanzkrise rote Zahlen ausweisen. Die dürfen sie dann sogar mit den Gewinnen aus der Bilanz 2007 verrechnen. Hier kommt es also zu massiven Erstattungen und zu einem bislang noch nicht erkannten Risiko für Bund und Länder.

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